64  Zur  Abwehr.

bringen  kann,  weiß  ich  nicht.  Aber  wenn  es  auch
wirklich  hie  und  da  einen  Juristen  gäbe,  der  schwach
genug  wäre,  bei  Vertretung  einer  Partei  oder  bei
Entscheidung  eines  Rechtsstreites  nur  die  oberstrichterlichen
  Aussprüche  und  nicht  die  Gesetze  selbst
zu  berücksichtigen,  so  könnte  der  Vorwurf  des  Herrn
Abgeordneten  nur  solche  Juristen,  nicht  aber  die
Blätter  für  Rechtsanwendung,  treffen.  Der  „Nachtheil“
  wäre  dann  offenbar  von  der  Leichtfertigkeit
jener  Juristen,  nicht  aber  von  den  Blättern  für
Rechtsanwendung  verschuldet.  Oder  soll  etwa  gar
der  Vorwurf  so  zugespitzt  werden,  daß  die  Blätter
für  Rechtsanwendung  die  Juristen  zu  dem  vom
Herrn  Abgeordneten  behaupteten  Verfahren  ermuntern
und  verleiten?  —  Da  mußte  ich  doch  bitten,  daß
der  Herr  Abgeordnete  eine  Stelle  der  Blätter  bezeichne,
  wo  solches  geschehen!  Ich  bin  überzeugt,
er  wird  keine  einzige  finden,  dagegen  viel  mehr  als
eine,  wo  zum  Studium  der  Gesetze  recht  eindringlich
aufgefordert  wurde.

Nicht  besser  ist  die  andere  Anschuldigung  begründet,
  die  Blätter  für  Rechtsanwendung  suchten
die  oberstrichterlichen  Entscheidungen  „als  Gesetze
oder  als  Präjudize  hinzustellen.“  Auch  hier  wird
es  dem  Herrn  Abgeordneten  unmöglich  sein,  eine
Stelle  der  Blätter  anzugeben,  wo  eine  solche  Ansicht
  ausgesprochen  wurde.  Vor  diesem  Vorwurfe
sollte  die  Blätter  schon  die  Thatsache  schützen,  daß
dieselben  sich  nicht  selten  zu  den  oberstrichterlichen
Aussprüchen  kritisch  und  polemisch  verhalten.  Hat
ihnen  dieß  doch  schon  den  entgegengesetzten  Vorwurf
  zugezogen,  daß  sie  den  oberstrichterlichen  Aussprüchen
  zu  wenig  Autorität  beilegten!

r.  Steppes.

Ml:  Dr.  Steppes.  Verl.:  Palm  &amp;  Enre  (Adolph  Ente)
Riedel  in  uebenper.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.