Bweiter  Ergänzungsband.  6.
Dr.  J.  A.  Heuffert's
Plätter  für  Kechtsanbendung

zunächst  in  Bayern.

Inbalt:  Ueber  die  Zufständigkelt  in  den  Fallen  des  Art.  3  l.  2
der  Prozebordnung  vom  29.  April  1809.  —  Ueber  Volsstreckung
der  Urtheile,  welche  nach  den  bis  zum  1.  Juli  1870  geltenden  Pros
heßvorschtliten  erlassen  wurden.

Erörterungen  zur  bayerischen  Prozeßordnung  in
bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten.  vn

Ueber  die  Zuständigkeit  in  den  Fällen  des  Art.  3  Abf.  2
der  ProzeHßordnung  vom  29.  April  1369.

(Nachschrift  des  Herausgebers  zu  S.  49—54.)

Wir  haben  es  hier  mit  einer  Streitfrage  zu
thun,  für  welche  keine  der  darüber  aufgestellten
Meinungen  eine  theoretisch  vollkommen  befriedigende
Lösung  bietet,  weil  eben  die  Bestimmung  des  Art.  3
Abs.  2  eine  theoretisch  nicht  zu  rechtfertigende  ist.

Im  Entwurfe  war  die  Frage  über  den  Einfluß
der  Verbindung  mehrerer  Ansprüche  zu  einem  Verfahren
  auf  die  Zuständigkeit  der  Einzelnrichter,  soweit
  diese  von  der  Streitsumme  abhängt,  im  Abs.  3
des  die  Klagenhäufung  regulirenden  Art.  154  (Verh.
d.  K.  d.  Abg.  Beil.-Bd.  II  Abth.  1  S.  259)  behandelt
  und  hier  bestimmt,  daß  im  Falle  der  Häufung
  mehrerer  Klagen,  welche  wegen  ihres  Betrages
unter  150  fl.  den  Einzelngerichten  zugewiesen  sind,
die  Zuständigkeit  des  Einzelurichters  durch  den  Umstand,
  daß  die  mehreren  Klagen  zusammen  mehr

II.  Ergänzungsband.