66  Prozeßordn.  v.  29.  Apr.  1869  Art.  3  Abf.  2.

als  150  fl.  betragen,  nicht  ausgeschlossen  werde.
Dieß  wäre  der  allein  richtige  Satz  gewesen;  denn
Bagatellsachen  bleiben  Bagatellsachen,  sie  mögen
allein  stehen,  oder  es  mögen  mehrere  derselben  zusammentreffen
  (vergl.  Planck,  Mehrheit  der  Rechtsstreitigkeiten
  S.  386  und  387  im  Eingange  der
Ziff.  1,  dann  S.  409  letzt.  Abs.  u.  S.  410  oben).
Es  hatte  auch  der  Referent  der  K.  d.  Abg.  die  Annahme
  obiger  Bestlmmung  begutachtet.  Die  Scheue
vor  einer  allzugroßen  Ausdehnung  der  Zuständigkeit
der  Einzelngerichte  führte  aber  bei  Gelegenheit  der
Berathung  über  die  jetzigen  Art.  63—65  (Streitgenossenschaft)
  zu  der  entgegengesetzten  Bestimmung
des  Art.  3  Abs.  2  (Vrrh.  d.  K.  d.  Abg.  Beil.=Bd.
  III  Abth.  1  S.  78),  welche  den  Auslegern
so  große  Schwierigkeiten  bereitet,  daß  bereits  vier  4)
Meinungen  darüber  aufgestellt  sind.

Von  diesen  ist  oben  der  von  Wernz  vertheidigten
  der  Vorzug  gegeben;  mir  aber  scheint  die  von
Schmitt  aufsgestellte  denselben  zu  verdienen.

Wie  S.50  schon  erwähnt  ist,  behauptet  Schmitt,
es  sei,  wenn  theils  Handelssachen,  theils  gewöhnliche
  Civilansprüche  vor  dem  Einzelnrichter  in  einer
Klage  verfolgt  werden  wollen,  welche  zwar  ihren
einzelnen  Beträgen  nach  zu  dessen  Zuständigkeit  gehören,
  aber  im  Gesammtbetrage  150  fl.  an  Hauptsache
  übersteigen,  die  Zusammenfassung  jener  Ansprüche

1)  Ich  zähle  als  die  vierte  die  in  oblger  Erörterung
vertheidigte  Ansicht.  Denn  die  Konsequenz,  welche
am  Schlusse  der  Erörterung  aus  der  Ansicht  von
Wernz  gezogen  ist,  findet  sich  bei  diesem  nicht  und
ich  weiß  gewiß,  daß  er  ihr  nicht  nur  nicht  beistimmt,  sondern
  eher  seine  Ansicht  aufgeben,  als  jener  Folgerung
  daraus  zustimmen  würde.  Vielleicht  wollte  von
Vierling  (Prozeßordn.  S.  2  Anm.  4  zu  Art.  3)
elne  fünfte  Melnung  aufgestellt  werden.  Ich  kann
sedoch  den  Sinn  des  dort  Gesagten  nicht  enträthseln.