248  Auspfarrung  des  Zehnten.  Baupflicht.

bezuges  in  dem  neugebildeten  Pfarrsprengel  die  gesetzlich
  bestehende  Baukonkurrenzpflicht,  indem  der
Zehntbezug  als  fortwährende  Quelle  dieser  Pflicht
für  jene  Pfarrkirchenstiftung  nach  allg.  Rechtsbestimmungen
  erscheint,  aus  deren  Sprengel  derselbe
stattfindet,  und  eine  Aenderung  hieran  nur  in  Folge
einer  besonderen  Bestimmung  eintreten  kann.

Wie  an  diesem  Rechtssatze  der  zufällige  Umstand
rechtlich  etwas  ändern  soll,  daß  die  neue  Pfarrkirche
früher  Fillalkirche  im  Sprengel  der  alten  Pfarrei
war,  ist  nicht  abzusehen,  wenigstens  werden  entscheidende
  Rechtsgründe  in  dieser  Richtung  vermißt.
Der  alten  Pfarrei  können  nicht  deßhalb  größere  Rechte
zustehen  und  vorbehalten  bleiben,  weil  der  Dezima--tor
  eine  größere  Last,  außer  den  Kultusgebäuden  der
Pfarrei  auch  jene  der  Filialkirche,  zu  unterhalten  hatte.
Aus  dem  Rechte  der  Filialkirche  lassen  sich  nicht
auch  Rechte  für  die  alte  Pfarrkirche,  ableiten,  während
  der  Anspruch  der  früheren  Filialkirche  derselben
als  neue  Pfarrkirche  verbleibt.  Ob  vor  der  Abtheilung
  der  Pfarrelen  eine  Filialkirche,  in  der  alten  Pfarrei
bestand  oder  nicht,  ist  bezüglich  der  Frage=  der  Zehntbaukonkurrenz
  für  die  Zukunft  nicht  entscheidend,  so
wenig  dieses  der  Fall  sein  kann,  wenn  vor  der  Abdheilung
  die  Filialkirche  bereits  aufgehoben  gewesen
wäre.

Der  Austritt  dieser  Kirche  aus  der  alten  Pfarrei
bei  der  Abtheilung  vermag  letzterer  Rechte  nicht  zu
erhalten,  welche  ihr  nicht  aus  einem  besonderen  Grunde
zuständig  sind.  Die  weitere  Frage,  ob  das  Verhalten
  der  früheren  Filialisten  bei  Baufällen  an  der

ilialkirche  die  Befreiung  des  Aerars  von  der  Bauonkurrenz
  bezüglich  derselben  auch  als  nunmehrigen
Pfarrkirche  zu  bewirken  geeignet  sei,  berührt  die  Frage
der  Baupflicht  gegenüber  der  alten  Pfarrei  nicht,  da
hier  nur  die  Rechtsverhältnisse  der  neuen  Pfarrei
und  der  Dezimatoren  in  Frage  stehen.  Es  dürfte