Zweiter  Ergänzungsband.  X  18.
Dr.  S.  A.  Feuffert's
Plätter  für  RKechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  bekergenict.  der  Schuld  in  Ehestrelilgkelten  nach  S.  746  Th.  I  Tit.  1
des  Preuß.  Landrechtes.  —  Vorbehalt  des  Eigenthums  verkaufter
Grundstücke.  Separallonsrecht  im  Gläublgerkonkurse.  Dorbehalt

Egen  seloschwelgenden  Verzicht  auf  bedlelde.  —  Beschränkung  des

Uebergeoicht  der  Schuld  in  Ehestreitigkeiten  nach
8.  746  Th.  II  Tit.  I  des  Preuß.  Landrechtes.

In  einer  bei  dem  protestantischen  Ehegerichte
u  N.  anhängigen  Ehesache  war  die  Beklagte  über-F#tt,
  mit  zwei  Personen  die  Ehe  gebrochen  zu
haben,  in  Folge  dessen  sie  denn  auch  als  der  allein
schuldige  Theil  erkannt  und  zur  Abfindung  des  klagenden
  Theiles  mit  dem  vierten  Theile  ihres  Vermögens
  verurtheilt  wurde.  Auf  hiegegen  ergriffene
Berufung  machte  der  beklagte  Theil,  welcher  mit
seiner  erhobenen  Widerklage  im  ersten  Rechtszuge
nicht  durchgedrungen  war,  die  Einrede  des  Ehebruches
  von  Seite  des  Appellaten  geltend,  welche
zwar  formell  zugelassen,  jedoch  materiell  vom  kgl.
Appell-Gerichte  von  Oberfranken  unterm  25.  Januar
  1873  abgeworfen  wurde  in  folgender  Erwägung:


Nachdem  auf  Klage  des  Ehemannes  die  Trennung
  der  Ehe  dem  Bande  nach  bereits  richterlich
verfügt  worden  ist,  so  erscheint  die  denselben  Endzweck
  verfolgende  Widerklage  der  Ehefrau  als  gegenstandlos;
  so  viel  aber  durch  die  neu  vorgebrachte
Thatsache  die  Aufstellung  gerechtfertigt  werden  will,
daß  das  beiderseitige  Verschulden  der  .  Eheleute.
ein  gleiches  sei,  muß  diese  Aufstellung  selbst  unter
Voraussetzung  der  Wahrheit  der  behaupteten  That-II.

  Ergänzungeband.