274  Preuß.  Landrecht  §.  746  II,  1.

sache  als  unrichtig  zurückgewiesen  werden,  indem  hier
zu  erwägen  kommt,  daß  die  Beklagte  die  eheliche
Treue  durch  ehebrecherischen  Umgang  mit  zwei
Mannspersonen  und  zwar  zu  einer  Zeit,  wo  sie
mit  ihrem  Ehemanne  noch  in  ehelicher  Gemeinschaft
lebte,  verletzt  hat,  während  der  angeblich  ehebrecherische
  Umgang  des  Mannes  mit  .  ..  nach  dem
Zugeständnisse  der  Beklagten  erst  stattgefunden  hat,
nachdem  thatsächlich  die  Eheleute  sich  von  einander
abgesondert  hatten,  ferner  daß  die  Beklagte  durch
den  von  ihr  begangenen  Ehebruch  zugleich  den  Familienstand
  gefährdet  hat,  so  daß  ihr  Verschulden
immerhin  als  vorwiegend  erklärt  werden  mußte,  der
anerbotene  Beweis  daher,  auch  wenn  er  vollständig
erbracht  würde,  auf  die  Entscheidung  der  Sache  keinen
  Einfluß  äußern  kann.  -

Nachschrift  des  Einsenders.  Diese  Entscheidung
  gibt  zu  nachstehender  Bemerkung  Veranlassung:

Der  §.  746  des  in  gegebenem  Falle  zur  Anwendung
  kommenden  preußischen  Landrechtes  Th.  II
Tit.  1  sagt,  es  müsse  bei  gegenseitigem  Verschulden
bestimmt  werden,  ob  und  bei  welchem  Theile  ein
Uebergewicht  der  Schuld  vorwalte;  und  der  §.  747:

„Vergehungen,  welche  eine  unmittelbare  Verletzung.
„der  aus  dem  Ehebündnisse  entspringenden  beson-„deren
  Pflichten  enthalten,  wirken  ein  Ueberge-„wicht
  der  Schuld  gegen  solche,  wodurch  diese
„Pflichten  nur  unmittelbar  verletzt  werden.“

Es  will  zugegeben  werden,  daß  der  Ehebruch
eine  unmittelbare  Verletzung  der  aus  dem  Ehebündnisse
  entspringenden  besonderen  Pflichten  enthält,
vielleicht  gerade  deshalb,  weil  durch  den  Ehebruch
der  Familienstand  gefährdet  wird.  Allein  wohl  aus
diesem  Grunde  wird,  denselben  als  eine  besonders
schwere,  gleichschwere  Vergehung  zu  achten,  ausdrücklich
  in  §.  748  a.  a.  O.  hervorgehoben,  d.  h.  der
Ehegatte,  welcher  selbst  die  Ehe  gebrochen  hat,  kann