Bweiter  Ergänzungsband.  K  19.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Wechselausstellung  bewirkt  für  ssich  keine  Novallon.  —  Vlndltationen
-  von  Inhaber-Papleren,  die  von  deren  Elgenthümer  an  den  Bellyer
auf  Grund  eines  angeblichen  besonderen  Rechtsgeschästes  zwischen  dlesen

  gekommen  sind.  Genehmigung  einer  enkung.  —  Gles

n  n  nicht
er  ersoͤnliche  Forderung
  des  Gläublgers
Naßtnngevensprae  ohne  Ansährung  elner  Causa.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für
Kaern  rechts  des  Rheines.

1.
Wechselausstellung  bewirkt  für  sich  keine  Novation.

Die  Motive  eines  oberstrichterlichen  Erkenntnisses
  enthalten  hierüber  Folgendes:

Die  Vor-Instanz  hat  von  dem  Vorbringen  des
Beklagten  blos  die  durch  die  Einräumung  der  Replik
  im  Allgemeinen  festgestellte  Thatsache,  daß  der
Beklagte  für  die  eingeklagte  Kaufschillingsforderung
einen  Wechsel  ausgestellt  und  an  N.  girirt  habe,
ur  Beachtung  gezogen,  und,  ohne  auf  das  thatsöchuche
  Vorbringen  des  Beklagten  im  Einzelnen
näher  einzugehen,  den  Klaganspruch  vorneherein  mit
der  Aufstellung  verworfen,  daß  dem  Kläger  aus  der
ursprünglichen  Kaufschillingsforderung  ein  Klagerecht
nicht  mehr  zustehe,  nicht  nur,  weil  in  der  Ausstellung
  eines  Wechsels  nach  der  Natur  desselben  als
elnes  Formal-Vertrages  eine  Novation  der  ursprünglich
  bestandenen  Schuld  liege,  sondern  weil  weiter
auch  durch  die  bewirkte  Indossirung  des  Wechsels

II.  Ergänzungsband.