Zweiter  Ergänzungsband.  &amp;  20.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  KRechtsanbendung

zunächst  in  Bayern.

W  .
Jahlung  an  elnen  Drliten  auf  dessen  Zuslcherung  der  5nè
zum  Geldempfange  und  cr  ellchuene.  Rückforberung  wegen
s  Ingetreienen  Ersolges.  —  Der  Anspruch  auf  den  Wlsheer  geht
durch  die  gröhere  uzomemetwelto  veukeene  —  Oessentlichkelt  des
Hypothekenbuches.  Guter  Glaube.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für

*-  Leyern  rechts  des  Rheines.

1.  «
Gehört,  wenn  Obligationen  eines  Familien-Fideikommisses
bei  der  Verlosung  gezogen  und  durch  gleiche  Obligationen
surrogirt  werden,  der  den  Courswerth  übersteigende  Nennwerth
  derselben  dem  Fideikommißbesitzer  oder  zur  Fidbeikommißmasse?


Zu  den  oben  S.  230  u.  f.  mitgetheilten  Entschesdungen
  über  vorstehende  Frage  ist  nachzutragen,
daß  der  oberste  Gerichtshof  der  im  Erkenntnisse  vom
18.  Januar  1868  enthaltenen  Entscheidung  in  mehreren
  späteren  Aussprüchen  gefolgt  ist.  (Erk.  v.  20.
März  1869-  Reg.-Nr.  193,  vom  8.  Mai  1869
Reg.-Nr.  356,  vom  7.  Juni  1869  Reg.-Nr.  193
und  vom  24.  Juli  1869  Reg.-Nr.  485.)  Als  Ergänzung
  der  Motive  zum  Erkenntnisse  vom  18.  Januar
  1868  fügen  wir  jene  zum  Urtheile  vom  7.
Juni  1869  hier  an.

Durch  Art.  34  des  Grundlastenablösungsgesetzes
  vom  4.  Juni  1848  ist  die  Bestlmmung  getroffen,
  daß  die  Fideikommißbesitzer  durch  Hinterlegung
  der  Ablösungsschuldbriefe  den  staats=  und

II.  Erxgänzungsband.