Zweiter  Ergänzungsband.  D622.
·  Dr.  3.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Notarlatsgeset  Art.  69.  Enlsernung  eines  Detheillgten  vor  der  Unschrilt
  ungeachtet  der  Aussorderung  zu  blelben.  Unwesentllchkelt  des
H  .  ehandlung  der  Werthserhöhung  elnes  Gutes  bel
Augelnandersehung  der  Derlassenschaft  des  vorverstorbenen  Efsetbeles
nach  Dinkelsbühler  Statular=  ev.  preuß.  Landrecht.  —  Bewegliche  Pertnenzen
  des  Hypothekenobjektes.  Bezelchnung  u.  Ausscheldung  derselben.
  Kreditkautlon.  —  Vermuthung  für  die  Ausschließlichkelt  der
wtsberrlichen  Schäsereigerechlsame  gegenüber  der  Dorsgemelnde.  Preub.
andr.  —  Gesetzliche  Perlinenzen  des  Hypotlhekoblelles.  —  Frelhelt

der  Parechlanen  von  der  Leistung  der  Hand=  u.  Spanndlensle  Kule
tusbauten  durch  Verlährung.  Preuß.  Landr.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für
n  Bahern  rechts  des  Rheines.

1.

Notariatsgesetz  Art.  69.  Entfernung  eines  Betheiligten  vor
der  Unterschrift  ungeachtet  der  Aufforderung  zu  bleiben.
Unwesentlichkeit  des  Handzeichens.

Ein  notarieller  Kaufvertrag  wurde  von  der  Kuratel
  der  Verkäuferin  angefochten;  weil  diese  damals
nicht  mehr  dispositionsfähig  gewesen,  die  Urkunde
auch  nicht  zum  Abschlusse  gelangt,  von  der  Verkäuferin
  nicht  mit  einem  Handzeichen  versehen  worden
sei  und  letztere  sich  auch  vor  der  Unterzeichnung  der
Urkunde  ungeachtet  der  Aufforderung,  zu  bleiben,
entfernt  habe.

Die  beiden  Vorinstanzen  hatten  der  klagenden
Kuratel  nur  das  erstere  Moment  (die  Dispolitionsunfähigkeit
  der  Verkäuferin)  zum  Beweise  freigelassen.

Der  oberste  Gerichtshof  erkannte  zwar  nicht  sofort
  nach  der  primären  Revisionsbitte  gegen  den  Käu-II.

  Ergänzungsband.