Swetter  Er  gänzungsband.  23.
6  Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanvendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Baulast  an  Kirchho#fmauern.  —  Ersunßenschest  nach  bayreniher  Rechl.
—  Klage  des  Vaters  auf  Herausgabe  esnes  Kindes  gegen  dessen  Großmutter.
  —  1#  ung  Drliter  für  Beschädlgungen.  —  SlImulatlon  des

Kaufprelses  bel  Immoblllarverlrägen.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  für
Seyern  rechts  des  Gerichlehof  S
·  1.

Baulast  an  Kirchhofmauern.

Wir  theilen  hier  zwei  oberstrichterliche  Erkenntnisse
unter  Nr.  Lu.  II  mit,  welche  nach  gleichen  Rechtsgrundsätzen
  entschieden,  wegen  der  maßgebenden  besonderen
  Thatverhältnisse  aber  verschieden  ausgefallen  sind.

I.  Die  zu  erlassende  Entscheidung  hängt  ausschließend
  von  der  Beantwortung  der  Frage  ab:
„ob  die  als  Einfriedigung  des  als  Begräbnißplatz
„benützten  Vorhofes  der  Kirche  zu  L.  dienende
„Mauer  als  eine  gesetzliche  Zubehör  der  Kirche
„daselbst  betrachtet  werden  müsse“,
da  die  subsidiäre  Baupflicht  des  k.  Fiskus  an  der
Kirche  selbst  als  unstreitig  feststeht.
Diese  Frage  muß  aber  bejaht  werden.
1)  In  thatsächlicher  Richtung  ist  unbestritten,  daß
die  Kirche  zu  L.  in  Mitte  eines  Grundstückes
liegt,  welches  ringsum  durch  eine  mit  der
Kirche  nicht  im  baulichen  Zusammenhange  stehende
  Mauer  umschlossen  ist,  sowie  daß  dieses
die  Kirche  umgebende,  deren  Umfassungömauern
ringsum  berührende  Grundstück  von  jeher  als
Begräbnißplatz  benützt  wird;
II.  Ergänzungsband.