384  Bewels  des  Alleineigenthums.

Forderung  anerkannt,  sondern  nur  auf  die  gegen  eine
ursprünglich  wirksam  bestehende  Forderung  erwachsenen
  Rechte  faktisch  verzichtet,  welcher  Verzicht  im
freien  Ermessen  des  Verzichtenden  liegt.

12.

Veriährung  der  Klage  auf  Ersatz  des  Schadens  aus  unerlaubten
  Handlungen.  -

lPreußiichesLanbrechtJ

Dieim§.54,l,6despreußLandrechtes
bestimmte  3  jährige  Klagenverjährung  wird  nicht  dadurch
  ausgeschlossen,  daß  der  Beschädiger  erst  später
zur  Vollstreckung  dienendes  Vermögen  erlangt  oder
der  Beschädigte  zur  Sicherung  seines  Anspruches
die  bloße  Vormerkung  desselben  auf  das  Vermögen
(hier  das  dereinstige  Muttergut)  des  Beschädigers,
wenn  auch  bei  Gericht  erwirkt  hat.

(Förster,  Preuß.  Priv.-R.  Bd.  I  8.  120).
OAGErk.  v.  15.  März  1869  RNr.  939  v.  1868.

13.
Beweis  des  Alleineigenthums.

Der  in  diesen  Blättern  Bd.  3  S.  362  aufgestellte
  Satz,  daß  wenn  der  mit  der  Eigenthumsklage
  belangte  Besitzer  behaupte,  Miteigenthümer  zu
seln,  nicht  dieser  das  Miteigenthum,  sondern  Kläger
das  widersprochene  Alleineigenthum  zu  beweisen
habe,  welchem  Beweise  gegenüber  der  Beweis  des
Miteigenthums  als  Gegenbeweis  gelte,  ist  in  einem
oberstrichterl.  Erkenntnisse  vom  20.  Nov.  1868
RNr.  827  zur  Anerkennung  gelangt.

Redakt.:;  K.  Ketiich.  Verl.:  Palm  &amp;  Enke  (Adolph  Enke)
.  in  Erlangen.  Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.