IV  Alphabetisches  Register.

Neuer  selbständiger  Beschwerdegrund,  wenn  ein  Angriff
der  Partei  lm  angefechtenen  Veschlase  nicht  gewür  igi
wird.

esißklage:  Ist  gegen  dieselbe  Widerklage  aus  dem  Rechie
selbst  zabeffios  Zum  Verständnisse  des  8  33  der  CPO
Betrug  durch  Täuschung  des  Richters.  Durch  die  Erwirkung

eines  Versäumnißurtheils  oder  eines  Zahlungsbefehls  im

Mahnverfahren  wegen  einer  getilgten  Forderung  wird

ein  Betrug  nicht  verübt.

Beweisantrag:  dessen  Ablehnung  lmr  Strasprozeß  als

„offenbar  unerheblich“  ist  nicht  genügend  begründet  .

Brandstiftu  ng:  Ein  sogenannter  Schweinehaufen  ist  als
ein  Vorrath  vshchhe  Erzeugnisse  im  Sinne
des  §  308  des  StGB.  nur  anzusehen,  wenn  er  ein  erheblicher

  ist.  "Vesbttnib  des  §  308  8  des  StGB.  zum  8  306

Brandverslscherungsbelträge  s.  Snôhastloen.

Clausula  rebus  sic  stantibus  bei  Verträgen

Condiotio  indebiti:  Wer  ist  der  Bereicherte,  wenn  die  Post
einen  auf  die  betreffende  Postanweisung  vom  Absender
der  letzteren  nicht  eingezahlten  Betrag  dem  Adressaten
auszahlt?

Conventionalstrafe:  Der  Anspruch  auf  solche  kann
auch  nach  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen
des  Promittenten  versallen.  Einrede  der  Arolist  gegen
jenen  Anspruch  ...·

(’nlpnlntu  dolus.  Verhü#tnih  D  l

Darlehens=  ZuLiiüh  ¾  ibjãhrigen
-ins  n  Frerte  nn  auf  ha  bi  hr  gen
Diebstahl  s.  Einbruch,  gd.

W  lt  vssk  eddifferensgeschäfte  si  sind.  auch

ch  gemelnem.  Recht  nicht  k  ..
Dolus  und  Culpa  lata.  o#  tniß
Einrede  der  Arglist  gegen  einen  Anspruch  cuf,  Conventionalstrase


Ehe,  die  gerönnte  des  Ingolstädter  Lokal-Statuts  161,  177,
Chebruch:  Wenn  das  Hauptverfahren  wegen  eines  ein  elnen
  Ehebruchsaktes  eröffnet  ist  und  der  Richter  findet,
daß  dlese  Beischlafsvollziehung  nur  die  Bethätigung  eines
auf  fortgesetzten  Ehebruch  gerichteten  Entschlusses  war,
hai  er  gemäß  §  263  der  StPD.  den  fortgesetzten  Ehebruch
zum  Gegenstande  der  Urtheilssindung  zu  machen
Ehemann:  Das  Recht  des  Ehemannes  zur  Prozeßführung
über  Vermögensrechle  der  Ehefrau  ist  durch  §  51  der
CPO.  nicht  berührt
Die  par#lkularrechtlichen.  Beschränkungen  der  Handlungsfähiokelt
  elnes  Ehemannes  sind  in  Bezug  auf  dessen

Selte

366

59

405

43

239