Alphabetlsches  Negister.

Haudelsgeschäste  durch  das  Handelsgesetzbuch  nicht  be-Eheite.

  Wiit  auchi  im  mosatschen  nechte  der  Grund-=satz,
  daß  die  Gestatlung  des  Belschlafes  eine  Verzeihung
des  von  dem  andern  Ehegatien  verübten  Ehebruches  oder
einen  Waict  auf  das  Recht  zur  Klage  enthälto

800  I1  Tit.  1  des  preuß.  Landr.  ist  durch  8  1.1
des  8  -Ges.  ur  CPO.  außer  Krast  gesetzt.  Nach
welchem  Zeipunkt  bemißt  sich  die  Vbsind  des  (getrennten)
  unschuldigen  Ehegatten?

Zeitpunkt  für  die  Bemessung  der  an  Stelle  der  Abfindung
der  unschuldigen  Ehegattin  dieser  vom  schuldigen  Ehehatten
  zu  reichenden  Verpflegungsgelder

Berücksichtigung  von  Geständnissen  rc.  in  Ehestreitigteiten

In  dem  Verfahren  über  den  Antrag  auf  Anordnung  einer

einstwelligen  Verfügung,  welche  das  Getrenntleben  der-Ehefrau

  von  dem  Ehemann  während  des  Scheidungsprozesses
  und  die  Verpflichtung  des  Ehemonnes,  die
Kosten  des  Unterhalles  der  Frau  während  des  Getreuntlebens

  zu  tragen,  zum  Gegenstande  hat,  ist  der

erth  des  Streitgegenstandes  bezüglich  dieser  Verpflichtung

  gemäß  §  3  der  CPO.  von  dem  Gerichte  nach
freiem  Ermessen  festzusezen
Eld-  Herfahren  bei  Abänderung  der  Eidesnorm.  ChoO.

Sot  09  des  richterlichen  Ueberzeugungseides
Eidesanordnung  im  Urkundenprozesse

Eigenthum:  Die  erlöschende  Verjährung  der  Vindicationsklage

  setzt  die  gleichzeitige  Ersitzung  des  Eigenthums  von
anderer  Seite  nicht  voraus
Einbruch:  Zum  Begriffe  desselben  gehört  nicht,  daß  d  er
Körper  des  Stehlenden  in  das  Innere  des  Gebeides  eingedrungen
  sei  .
Ecnkindichaftunq  nach  fränk.  N.  Voraus

Einziehung  des  Bells,  mit  welchem  der  kugerichi

Mäger  die  Schlinge  1  hat,  um  das  darin  gefangene
Wlld  an  sich  zu  nehmen,  ist  weder  nach  §  40  noch  nach
§5  295  des  StGB  gerechtferligt

Entschädigung:  Schadensersahpslicht  aus  dem  Verkaufe
eines  mit  Schwamm  behasteten  Hauses,  welches  zum  Abbruch
  vom  Käufer  bestimmt  ist

Erbrechen:  Das  gewaltsame  Emporheben  einer  Thür  kann,
auch  wenn  eine  Beschädigung  des  Verschlusses  oder  der
Thür  nicht  eintritt,  als  Erbrechen  eines  Behältnisses  lm
Sinne  des  §  213  Biff.  2  des  StGB.  angesehen  werden

Erbtheilung:  Nach  welcheni-  Feitpund“  bemißt  sich  der
Werihbetrag  des  es#  .

Ersaps  Entschädigug

Execution  s.  Arrest  efehl,  Subhastation,  Vollstreckung.


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