Alphabetisches  Reglster.

Der  ihatbechan  des  8  348  des  StGB.  ist  erst  gegeben

1„  Uhr,  wenn  bis  dahin  dle  Leichenschau  vorsätzlich
un  10  ist,  oder  später,  sobald  der  Anfangs  wider
Willen  an  der  Leichenschan  verhinderte  Beamte  wlssenilich
dle  Bescheinigung  als  Urkunde  wirken  läßt

Milethe:  Durch  §  715  Abs.  4  der  CPO.  ist  das  Zurückbehaltungsrecht
  des  Vermielhers  an  den  Illaten  des
Miethers  nicht  berührt
Rechtsverhältnisse  zwischen  Aherniether  un  *

vermiether  bezw.  Eigenthümer

Nahrungsmittel:  Eine  Mischung  kann  nur  dann  ein
urssalschtes  Nahrungs.=  oder  Genußmittel  sein.  wenn  sie
als  solches  im  Handel  vorwendbar  ist

Negatorienklage  rth.

Notarlats.  Gesgh:  Art.  14.  Anwendbarkeit  dieses  Artikels
  auf  einen  Verirag  zwischen  einem  Hypothekgläubiger
und  einem  Kaufsliebhaber  für  das  dem  Zwangsverkauf

unterstellte  Hypothekenobjekt  über  den  Erwerb  des  leoteren.

Nothwendigkeit  der  Cession  der  Forderung  gegen  den

Hauptschuldner  zur  Geltendmachung  der  Forderung  gegen

den  Bürgen

Art.  71,  65,  66.  Ein  bayerischer  Notar.  welcher  i  in  einer
von  ihm  aufgenommenen  Urkunde  eine  freigelassene  Stelle
nachträglich  mit  einer  Ziffernangabe  ausfüllt,  begeht,  selbst
wenn  dieses  gemäß  dem  Willen  der  Parteien  geschicht,
eine  Urkundenfälschung  im  Sinne  des  68  zas  des  -

Nolhwehr:  Einrede  derselben  .

Pactum  de  non  licitando
Paulianisches  Rech  tsmittel:  Afechtng  der  Eiulung
  einer  Verbindlichkeit  nach  §  3  Ziff.  1
Kgtunfeoelehes  von  1879
t  des  §  4  dieses  Gesetzes  kann  auch  durch  elnredeea
  Geltendmachung  des  Ansechtungsanspruches  ge
wahrt  werden
Umfang  der  Verpflichtung  des  Empfängers  aus  einer
anfechtbaren  Nechtshandlung;  ne  bis  in  idem.  Angrtung
  sgesetz  8  7
5  8  des  ele  3  Locjet  bindert  den  Empfänger  (Anfechtungabellagten)
  nicht,  ein  lhm  vor  dem  angesochtenen
Rechtsgeschäft  an  der  zurückzuge  ewährenden  Sache  erworbenes
  fandrecht  gegen  en  Unsechtungsküäger
geltend  zu  machen
Personenstand:  Die  Klage  aus  32  des  Personenstandsgesepes
  ist  bei  dem  S  e  ansnh  isJ
Pertincutien,  bewegliche  und  Früchte  im  Sverfa

Prrlahrenk  Zulässigkeit  der  Psändung  elner  dem  Schuld-IX



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