XIV  Systemattsches  Reglster.

*5  4,  9,  508.  Kommen  bei  einem  Anspruch  auf  wiederkehrende
Leistungen  bie  nach  der  Klagezustellung  fälllg  gewordenen  Leistungen
für  die  Berechnung  der  Revisionssumme  als  Rückstände  im  Sinne
des  Beschlusses  der  Greinigten.  Civilsenate  des  Reichsgerichts  vom
28.  Sepl.  1887  in  Betracht?  3

5  24.  Zur  Begründung  nsm  Gerlchtsstandes  aus  diesem  §  bedarf
  es  eines  Gegenstandes,  welcher  nach  seiner  zaturhemäßen
Bestimmung  als  Vermögensbestandtheil  erscheint.  4

3.  Ist  gegen  die  Besihklage  Widerklage  v07-  dem  Rechte

selbst  zulässige.  F  Verständnisse  dieser  Gesepesbestimmung.  366.

s  Recht  des  Ehemannes  zur  Prozeßführung  über

er  der  Ehefrau  ist  durch  diesen  8  nicht  berührt.  208.

3.  Der  Konkursgläubiger  als  Nebeninterventent  des  Konkursverwalters
  als  Anfechtungskläger.  330

.Inwiesern  werden  durch  den  allgemeinen  Ausspruch

über,  den  Kostenpunkt  auch  die  Kosten  der  Nebenintervention  umfaßt?



.  Pflicht  zur  Erstattung  der  Kosten  zweler  Rechtsanwälte.
  173.  Desgleichen  in  —  Revisionsinstanz.  Verhällniß
dieses  8  *  44  der  RAGO

8.1  Ist  der  Beginn  *  betrapenäh  en  Frist  zur  Klagestellung
  20%  oder  die  Versäumung  der  Kia  lagefrist  des  Vericherten
  unschädlich  gemacht  dadurch,  daß  eine  Untiersuchung  wegen

kansteng  gegen  eenseiben  schwebte?  201.
181.  Nothwendigkeit  der  eRustellung  der  Rechtsmittelschrift
an  d  e  gegnerische  Hanptpaktei

221.  Anwaltszwang  für  *.  Zustellung  des  Urthells  an
den  Instanzanwal..  —  Zeltpunkt  des  Eintrittes  der  Vertretungsunfähigkeit
  eines  seine  Zulassung  beim  Prozeßgerichte  aufgebenden
Anwalts.  150.

§5  229.  Zeitliche  Grenze  der  Statthaftigkeit  der  Beschwerde
ans  dielen  S.  380.

267.  Verzicht  auf  eine  Förmlichkeit.

273.  Revisibilität  des  —  in  der  Hauptsache  —  nicht
revisiblen  Endurtheils,  soweit  es  über  den  S#tebpanke  in  Bezug
auf  ein  früheres  revisibles  Theilurtheil  entscheidet.  174.

.  2.  Tragweite  dieser  Bestimmung.  173.

§  352.  egrenzung  des  Beschwerderechts  der  Parteien  aus
dieses  8.  257.

*§  424  Abs.  3.  Formulirung  des  richterlichen  Ueberzengungseides.

  397.
431.  Versahren  bei  Abänderung  der  Eidetnorm.  —  Nachprüfung
  curch  das  Rristonsgericht  32
§  503  Abs.  2,  655  2  Nückerstatiung  des  auf  Grund
einer  —  0  *Pls  —  einstwelligen  Verfügung  Gelelsteten.
  222.
531.  Neuer  selbständiger  Beschwerdegrund,  wenn  ein  Angriff
  der  Pertei  im  engefochtenen  Beschlusse  nicht  gesoirrdia  ist.  259.
5  558.  Eidesanordnung  im  ückunkenprog  .  1  176.
5  577.  Berücksichtigung  von  Geständnissen  2c.  in  Ehestreitigkelten.
  378.