Systematisches  Register.  XI

»  §  660.  Klage  aus  diesem  §.  Einrede  #ber  Verjährung  des
zur  beser  —  gegeniiber  erhoben.  1
ch  dieser  s  auch  auf  cctheirechie?  154.
44  diese  Gesehesbestimmung  ist  das  Zuricbeslhnl.
  des  Vermiethers  an  den  Illaten  des  Miethers
nicht  berührt.  259.
8  730.  Zulässigleit  der  Pfändung  elner  dem  Schuldner
pn  den  betreibenden  Gläubiger  selbst  zustehenden  Geldforderung;
othwendigkeit  der  Zustellung  des  Pfändungsbeschlusses  an  den
Drittschuldner.  184.
774.  Rechtskraft  eines  Beschlusses  aus  dlesem  §.  Voraus-Etungen
  der  Anwendbarkeit  dieses  §  im  Gegensatz  zu  *l  773.
erhältniß  des  letzteren  zu  §  62t  I  4.
775  Abs.  1,  671  Abs.  1.  Beginn  der  Zwangsvolstreckung
bei  Juwiderhandlungen  gotnn  l  s  Zeitpunkt
der  Zustellung  des  Schuldtitels
809.  Wirkung  Pwro  Zustellung  des  Artestbefehls.
—  Beginn  der  Frist  dieses  8

B.  Einführungsgesetz  zur  Civilprozeßordnung.

8  14,  Preuß.  „Landr-  —  II  Tit.  1  §  800  ist  durch  ersteren  8
Außer  Kraft  g  esebt.  Nach  welchem  Zeitpunkte  benißt  sich  die  Abfindung
  des  belebe  nd  unschuldigen  Ehetheils.  1

0.  Konkursordnung  für  das  Deutsche  Reich.

§22  und  30.  Tragweite  dieser  88  in  Bezus,  quf  eine  vom
0  wirksam  angesochtene  Hypothek.  1

zisl  2.  MWirkung  des  benefieii  t—uls–  Zahlung

keln  6  43  cher  Vertrag  lm  Sinne  dieser  Bestimmung.  109.
§  25  Ziff.  1.  Enthält  gegenüber  der  Klage  aus  dieser  Bestimmung
  die  Erhebung  des  Anspruches  aus  Z  24  Ziff.  1  elne
Klageänderung?  109.  Unentgeltliche  Verfügung  im  Sinne  dieser
Vesetzesbestimmung,  123.
.  ach  diesem  8  haben  die  mehreren,  bei  dem  wirksam
angests#nen  Rechtsgeschäfte  dem  Gemeinschuldner  gegenüber  gestandenen
  Kontrahenten  das  Empfangene  blos  nach  Verhältniß
ihrer  Betheiligung  am  Rechtsgeschäfte  —  bio  ratn  —  zurückzugewähren.
  Nach  weschem  Gesichtepunkte  bemißt  sich  die  insr-*d
  l*  Enpfäuge
5  auf  Pachtkautlon  gewährt  kein  Abs—NN


94,  Bi.  Ist  aus  der  Zahlungseinstellung  einer
enseneresgen  zugleich  die  Zahlungseinstellung  der  einzelnen
eseschafter  zu  folgern?  289.
Verantwortlichkelt  der  Mitglieder  des  Gläubigerauss
  4  gegenüber  dem  Konkursverwalter.  Solidarhaft  der.
selben.  135