64  Relchsgerichtliche  Entscheldungen.

welches  nach  Urtheil  des  dritten  Strasfsenates  des  Reichsgerichts
  vom  28.  Oktober  1882,  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Strafsachen  Bd.  IV  S.  773  zur  Anwendung
des  §  174  Ziff.  1  des  Strafgesetzbuchs  genügt.

Auch  der  Einwand  der  Revision  ist  unbegründet,
daß  nach  bayerischem  Landrecht,  unter  dessen  Herrschaft
die  That  erfolgte,  der  Inbegriff  der  Erziehungsgewalt  in
der  patria  potestas  liege  und  diese,  abgesehen  von  ehelicher
  Zeugung  nur  durch  Legitimation,  Arrogation  und
Adoption  begründet  werde;  denn  §  174  Ziff.  1  neunt
die  Adoptiveltern,  unter  welche  auch  die  durch  Arrogation
Elternrechte  erwerbenden  im  Sinne  jener  Gesetzesstelle
gerechnct  werden  müssen,  neben  den  Pflegeeltern,  unterscheidet
  also  zwischen  beiden;  die  Legitimation  setzt  aber
leibliche  Descendenz  voraus  und  schließt  dadurch  eine
Vermengung  mit  dem  Begriff  der  Pflegeelternschaft  aus;
auch  ist  nicht  ersichtlich,  daß  §  174  Ziff.  1  von  Pflegeeltern
  nur  in  dem  Sinne  spricht,  daß  der  Inbegriff  der
Erziehungsgewalt  oder  vollends  patria  potestas  hiezu
erforderlich  wäre.  Vielmehr  ist  die  Pflegeelternschaft  ein
selbständiger  Begriff,  der  aus  dem  Civilrecht  nur  dann
erklärt  werden  kann,  wenn  dasselbe  eben  diesen  Begriff
kennt.  Dies  ist  beim  bayerischen  Landrecht  nicht  der  Fall.
Deshalb  genügt  es,  wenn,  wie  das  allegirte  Urtheil  vom
28..  Oktober  1882  richtig  ausführt,  ein  dauerndes,  dem
elterlichen  Verhältuisse  nachgebildetes,  Erziehungrechte
und  Pflichten  begründendes,  wenn  auch  freiwilliges  Verhältniß
  vorliegt,  welches  zu  unzüchtigen  Angriffen  auf
die  Pflegetochter  mißbraucht  wurde.  Ein  solches  ist  aber
hier  festgestellt.  I.  Strafsenat,  Urtheil  vom  10.  April  1890.

Redakteur:  Dr.  Julins  v.  Staudinger  in  München.
Verlag:  Palm  &amp;  Ense  (Carl  Ensle)  In  Erlangen.

Druck  der  k.  b.  Hof=  und  Univ.-Vuchdruckerei  von  Fr.  Junge

(Junge  &amp;  Sohn)  in  Erlangen.