76  Relchsgerichtliche  Entscheidungen.

Aber  auch  auf  das  sogenannte  negative  Vertragsinteresse,
  d.  h.  auf  Ersatz  des  Nachtheils,  welchen  der
Erwerber  dadurch  erlitt,  daß  er  sich  darauf  verließ,  es
werde  das  in  der  Willenserklärung  des  Vaters  als  gesetzlichen
  Vertreters  des  Kindes  Bezeichnete  geleistet  werden
  (vgl.  über  den  Begriff  negatives  Interesse  Windscheid
  §  255,  Note  9  a.  E.),  hat  Ersterer  gegen  den
Vater  in  jenem  Falle  keinen  Anspruch,  weil  er  ebenso
wie  dieser  wissen  mußte,  daß  das  Zugesicherte  rechtlich
nicht  geleistet  werden  könne.

(Fortsetzung  folgt.)

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Strafsachen.

Strafgesetzbuch.

1.  8  115  Abs.  1  der  Gewerbeordnung  verbietet
  den  Arbeitgebern  nicht,  auf  den  Lohn
rechtsgültige  Gegenforderungen  compensando
  in  Abzug  zu  bringen.  2.  8  115  der
Gew.-O.  wird  nicht  verletzt,  wenn  den  Arbeitern
baare  Vorschüsse  gegeben  werden,  um  damit
Lebensmittel  baar  bezahlen  zu  können,  welche
ihnen  der  Arbeitgeber  zu  einem  die  Anschaffungskosten
  übersteigenden  Preise  verkauft.
3.  Es  ist  nicht  Betrieb  einer  Schankwirthschaft
(58  33,  147  der  Gew.-O.),  wenn  der  an  seine
Arbeiter  Bier  ausschenkende  Arbeitgeber  keinen
  Gewinn  erstrebt  und  insbesondere  der  die
Anschaffungskosten  übersteigende  Mehrerlös
die  Kosten  der  Bedienung  und  Lokalgewährung
  nicht  übersteigt.  Der  Thatbestand,  wie  er  der
Anklage  und  dem  freisprechenden  Urtheile  zu
Grunde  liegt,  ist  der,  daß  der  Angeklagte,  ohne  die  Er-