Neunter  Ergänzungsbanv.  3  6.
Dr.  J.  A.  Seuffert--=Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Mltthel-Inhalt:

  -  Rechte  des  Vaters  am  regulären  nnsr  den  BSauelnbet
¾ae  J  in  Stoasfachen:

Die  Rechte  des  Vaters  am  regulären  Adventizgute
des  Hauskindes  nach  gemeinem  und  bayerischem
Rechte.

Erörtert  von  Carl  Volk,  k.  Landgerichtspräsidenten
in  Deggendorf.

(Fortsetzung.)

All  dies  ändert  sich  jedoch,  wenn  sich  der  Käufer
etwa,  dem  Rathe  der  L.  1  Cod.  6.  60  folgend,  von  dem
Vater  oder  einem  Dritten  als  Bürgen  Schadloshaltung
für  den  Fall  der  Entwährung  versprechen  ließ.  Alsdann
wird  zwischen  ihm  und  dem  Vater  oder  dem  Dritten
eine  vollgültige  Obligatio  begründet,  auf  welche,  wie
Kreittmayr  in  den  Annotationen  zu  Thl.  IV  Kap.  3
5  16  des  bayer.  Landrechts  unter  Ziffer  13  bemerkt,  die
Nichtigkeit  des  Hauptgeschäftes  als  nullitas  solum  respectiva
  ohne  Einfluß  bleibt.

b)  Kannte  der  Erwerber  zwar  die  Eigenschaft  der
Sache  als  einer  adventizischen,  nicht  aber  die  Gesetzwidrigkeit
  der  Veräußerung,  dann  steht  ihm  zwar,  abgesehen
  von  besonderem  Schad  Sversprechen,  ein
Anspruch  auf  das  Erfüllungsinteresse  gegen  den  Vater
auch  in  diesem  Falle  nicht  zu,  weil  der  Vater  als  bloßer
Vertreter  des  Kindes  sich  nicht  zur  Leistung  der  Sache

IX.  Ergänzungsband.