Neunter  Ergänzungsband.  AM  16.
Dr.  J.  A.  Seuffert'=Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Reher.  Früchts.  r*m  bewe  iche  Jugegrungen  4beete
erfahren  —  un

Peberph  "  Vemein  etngen  as  der  e

ordnung.

Ueber  Früchte  und  bewegliche  Zugehörungen  im
Subhastationsverfahren.
(Schluß.)

Umstände  der  letzteren  Art,  wie  auch  die  Rücksicht
auf  unverhältnißmäßige  Kosten  der  Aufbewahrung  sind
ausweislich  der  Motive  zu  Art.  36  SO.  überhaupt  für
die  Anordnung  der  Sonderversteigerung  maßgebend.
  Eine  solche  wird  bezüglich  der  Zugehörungen
angesichts  der  Rechte  der  Hypothekenglänbiger,  sowie  derjenigen
  des  Schuldners  auf  die  in  Art.  8II  SO.  bezw.
§  715  Abs.  5  CPO.  bezeichneten  nicht  wohl  zu  erfolgen
haben,  wenn  nicht  die  Durchführung  der  Subhastation
sicher  zu  erwarten  ist,  bezüglich  der  Früchte  aber  auch
bei  ruhender  Beschlagnahme,  da  Art.  36  keinen  Vorbehalt
macht,  einem  Bedenken  nicht  unterliegen,  ja  gerade  in
diesem  Falle,  wenn  nicht  eine  —  in  der  Regel  etwas
kostspielige  —  Verwaltung  besteht,  entschieden  angezeigt
sein,  wie  überhaupt  bezüglich  der  Früchte  auch  die  Erleichterung
  in  der  Massenbildung  —  Art.  105  SO.  —
eher  für  Sonderveräußerung  als  für  Einheimsung  zur
Masse  und  Aufbewahrung  spricht.  Häufig  wird  ja  die
Beschlagnahme  von  Hypothekgläubigern  lediglich  beantragt,
  um  ihr  gesetzlich  begründetes  Recht  auf  die  Früchte

IX.  Ergänzungsband.