Relchsgerlchtliche  Entscheldungen.  365

sultates  insofern  wohl  herangezogen  werden,  als  jene
Tendenz  des  Zusatzes  besonders  betont  und  von  keiner
Seite  widersprochen  wurde.  Es  lag  dem  Gesetzgeber
ferne,  eine  Aenderung  der  das  Vertragsrecht  regeluden
  Normen  der  verschiedenen  Landesgesetzgebungen  eintreten
  zu  lassen.  Eine  solche  Aenderung  ist  allerdings,
soweit  es  sich  um  Ausschließung  oder  Beschränkung  der
Anwendung  der  5§  1—3  des  Gesetzes  durch  Vertrag  handelt,
  durch  §  5  des  Gesetzes  ausgesprochen,  eine  Vorschrift,
welche  sich  auf  die  Verträge  der  Unternehmer  mit  dem
Publikum  oder  den  Bediensteten  vor  Eintritt  eines  Unfalles
  bezieht.

Für  die  Verträge  zwischen  Unternehmern  und  Verunglückten
  bezüglich  der  Regelung  der  Entschädigung  im
einzelnen  Falle  hat  das  Gesetz  sich  jedes  Eingriffes  enthalten.
  Hat  eine  solche  Regelung  durch  Uebereinkommen
der  Parteien  stattgefunden,  so  steht  dieselbe  bezüglich
ihrer  Wirksamkeit,  Dauer,  Abänderung  oder  Anfechtung
unter  den  Normen  des  bezüglichen  Landesrechts.

Nun  hat  aber  Klägerin  geltend  gemacht,  nach  dem
(hier  einschlägigen)  code  eivil,  Art.  2052,  stünden
Vergleiche  den  richterlichen  Urtheilen  gleich:  und  deswegen
  habe  §  7  Absatz  2  a.  a.  O.  wenigstens  auf  solche
Vergleiche,  welche  unter  der  Herrschaft  des  code  eivil
abgeschlossen  seien,  Anwendung  zu  finden.  Diese  Anschauung
  widerlegt  der  zweite  Richter  mit  der  Erwägung,
jene  Bestimmung  des  Artikels  2052;:  les  transactions
ont,  entre  les  parties,  ’autorité  de  la  cbose  jugec  en
dernier  ressort,  habe  wohl  ihre  Berechtigung  hinsichtlich
  der  Rechtswirksamkeit  der  Vergleiche,  nicht  aber  hinsichtlich
  der,  unter  gewissen  Voraussetzungen  eintretenden
Zulässigkeit  der  Wiederaufnahme  des  durch  rechtskräftiges
Endurtheil  abgeschlossenen  Verfahrens.  Inwiefern  der
Vergleich  vom  21.  August  1882  einer  Aufhebung  oder
Abänderung  zugänglich,  könne  nicht  in  analoger  Anwen-