366  Reichsgerichtliche  Entscheldungen.

dung  des  Reichsgesetzes,  sondern  nur  nach  dem  einschlägigen
  Civilrechte  beurtheilt  werden.

Dieser  Ausführung  kann,  was  die  Anwendung  des
Haftpflichtgesetzes  §  7  Absatz  2  anlangt,  aus  den  in  den
obigen  Erörterungen  enthaltenen  Gründen  lediglich  beigepflichtet
  werden.  Wenn  auch  nach  einer  Reihe  von
in  Deutschland  geltenden  Civilgesetzen  die  Vergleiche  in
ihrer  Wirkung,  ja  theilweise  bezüglich  ihrer  Vollstreckbarkeit,
  den  rechtskräftigen  Urtheilen  gleichstehen  (bezüglich
der  gerichtlichen  Vergleiche  siehe  §  702  der  Civilprozeßordnung),
  so  haben  sie  doch  ihrem  Wesen  nach  überall
nur  die  Natur  eines  Parteiübereinkommens,  eines  Vertrages,
  an  sich.  Die  Vergleiche  sind  in  ihrem  Wesen
etwas  von  den  richterlichen  Urtheilen  durchaus  verschiedenes;
  und  deswegen  leidet  §  7  Absatz  2  a.  a.  O.  auf
Vergleiche,  sollten  solche  selbst  vor  dem  Richter  abgeschlossen
  sein,  eben  keine  Anwendung.  Von  einer  analogen
Anwendung  jener  in  einem  Spezialgesetze  enthaltenen
Ausnahmebestimmung  kann  selbstverständlich  keine  Rede
sein,  abgesehen  davon,  daß  es  auch  an  den  Voraussetzungen
  für  die  Annahme  einer  Analogic  überall  fehlen  würde.
VI.  S.  282/88.  Urtheil  vom  14.  Februar  1889.

Ist  gegen  die  Besitzklage  Widerklageausdem
Rechte  selbst  zulässig'  —  Zum  Verständnisse
des  §  33  der  CPO.  Für  die  Entscheidung  der
Frage,  ob  gegen  die  Besitzklage  die  Widerklage  zulässig
ist,  durch  welche  das  Recht  selbst  geltend  gemacht  wird,
ist  nicht  die  im  §  232  Absatz  2  über  die  Verbindung  der
Besitzklage  mit  der  petitorischen  Klage  getroffene  Bestimmung,
  sondern  allein  §  33  der  Civilprozeßordnung  maßgebend.
  Nach  dieser  Vorschrift  kann  bei  dem  Gerichte
der  Klage  eine  Widerklage  erhoben  werden,  wenn  der
Gegenanspruch  mit  dem  in  der  Klage  geltend  gemachten
Anspruche  oder  mit  den  gegen  denselben  vorgebrachten
Vertheidigungsmitteln  im  Zusammenhang  steht.  Wird