Reichsgerichtliche  Entscheldungen.  397

erklärte  Anzahl  von  Hektaren,  so  ist  der  Kauf  gültig
und  der  Verkäufer  haftet  aus  seiner  Zusage,  wenn  das
Grundstück  eine  geringere  Anzahl  von  Hektaren  enthält,
obschon  der  Verkäufer  seine  Zusage  für  der  Wahrheit
entsprechend  hielt  und  danach  den  Preis  für  das  Grundstück
  insgesammt  gefordert  hat  (L.  6  D.  de  act.  emti,
19,  1).  Glaubte  der  Verkäufer  umgekehrt,  das  Grundstück
  enthalte  18  Hektare,  versicherte  dies  dem  Känfer,
der  Preis  wurde  aber  per  Hektar  verabredet,  und  die
Nachmessung  ergibt,  daß  dasselbe  20  Hektaren  mißt,  so
hat  der  Käufer  auch  20  Hektaren  zu  bezahlen  (L.  40
5  2  D.  de  contr.  emt.,  18,  1).  Im  umgekehrten  Fall
natürlich  umgekehrt,  und  deshalb  hatte  im  vorliegenden
Falle,  wo  der  Preis  nach  Hektolitern  verabredet  war,
der  Käufer  auch  nur  die  wirklich  in  der  gelieferten  Quantität
  enthaltenen  Hektoliter  zu  bezahlen;  und  der  Kaufvertrag
  ist  gültig  geschlossen.  War  er  aber  das,  so  durfte
der  Käufer  die  gelieferte  Quantität  behalten,  über  dieselbe
  verfügen  und  das  auf  den  Preis  Zuvielgezahlte
zurückfordern.  I.  Sen.  12/1889.  Urtheil  vom  6.  März
1889.

Anerkennung  der  ehelichen  Vaterschaft
hat  nicht  konstitutive  Wirkung  und  läßt  den
Gegenbeweis  zu.  —  Formulirung  desrichterlichen
  Ueberzeugungseides.  1)  Daß  die  konstitutive
  Anerkennung  nicht  auf  Rechtsverhältnisse  sich  bezieht,
  welche  der  freien  Verfügung  der  Parteien  entzogen
sind,  ist  in  den  Quellen  ausdrücklich  anerkannt.  Zu  diesen
  Rechtsverhältnissen  gehört  auch  die  Ehe;  aber  nicht
blos  deren  Existenz  und  Rechtsbestand,  sondern  auch  die
eheliche  Verwandtschaft,  beziehungsweise  die  Eigenschaft
der  Ehelichkeit  der  Kinder  kann  der  Disposition  durch
Anerkenntniß  nicht  unbeschränkt  anheim  gegeben  werden.
Indem  das  Gesetz  den  chelichen  Kindern  gewisse  Vorrechte
  einräumt,  setzt  es  die  objektive  Eigenschaft  der