IV  Alphabetisches  Register.

Bäume:  Besitzübertragung  und  Besiperwerb  an  stehenden
Bäumen.  Preuß.  Lanen.
Beleidigungen:  Es  ist  nicht  rechtsirrthümlich,  den  Redacteur
  einer  Zeitung,  welcher  den  Lesern  über  Strasprocesse
gegen  einen  Mitredacteur  wegen  in  der  Zeltung  enthaltenen
riltels  berichtct,  als  zur  Wahrung  berechtigter  Interessen
handelnd  anzusen
Eine  Beleidigung  durch  die  Presse  ist  an  dedem  Orte  begangen,
an  welchem  durch  das  Lesen  des  betr.  Zeitungsblaktes
die  beleidigende  Acußerung  zur  Kenntniß  eines  Dritten
gelangt.  FInsichodigteit  des  Gerichts
Beschuldigter:  Zum  Begriffe  desselben  nach  der  StPO.  1,
Beschwerde:  Die  Nachholung  von  in  gerichtlichen  Bechlüssen
  übergangenen  Entscheidungen,  insbesondere  der
übergangenen  Enkscheidung  des  Kostenpuncts,  kann  nur
durch  Beschwerde  erwirkt  weden
Natur  und  Umfang  der  Beschwerde  in  Hypothekensachen
Besißübertragung  und  Besiherwerb  an  stehenden  Bänmen.
Preuß.  Ladde.
Betrug:  Für  die  Frage  der  Vermögensbeschädigung  i.  S.
d

es  §  263  des  StE#  B.  kommen  nur  die  Umstände  zur  Zeit

der  That  in  Betracht.  Eine  Berücksichtigung  künftiger
ungewisser  Ereignisse  ist  ausgeschlossen.  Versuch  des  Betrugs
  bei  Abschluß  eines  zweiseitigen  Vertras
Die  Ueberversicherung  einer  verbrannten  Sache  kann  in  der
Regel  noch  nicht  als  Anfang  der  Ausführung  eines  Betrugs
  crachtet  werden,  sondern  stellt  sich  höchstens  als
Vorbereitungshandlung  dhbiir
Bürgschaftsvertrag.  Ort  der  Erfüllung  .

Civilproceßordnung:  Die  Entscheidungen  des  Reichsgerichts
  und  des  Bayerischen  Obersten  Landesgerichts  hiezu
von  Dr.  M.  Scherer

Commanditist:  Haftung  der  Einlage  desselben  für  die
Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft.  Rückforderung  der  Einlagen
  im  Konkursenns

Competenz  in  Civilsachen:  Zuständigkeit  der  Gerichte  bei
der  Concurrenz  mehrerer  die  Zwangsvollstreckung  in  denselben
  Gegenstand  betreibenden  Gläubgger

Concurrenz  gewerbliche.  Schranken  der  vertragsmäßigen
Beschränkung  derselben  ..........

Differcnzgcfchäft....’·

Ehe  frau:  Passivlegitimation  derselben  gegenüber  der  vermögensrechtlichen
  Stellung  des  Ehemanss
Ehesachen:  Die  Bestimmungen  der  deutschen  Civilproceß--ordnung
  über  die  Zuständigkeit  der  deutschen  Gerichte  in
Ehesachen  im  internationalen  Verkehr,  von  Keidee.
Eid:  Wiederholung  der  Eideszuschiebung  im  Falle  des  §  419
Abs.  1  CPO.  Gegensatz  des  Abs.  2  a.  c.  00.

Selte

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