Systematisches  Register.  XV

Haftung  des  Gerichtsvollziehers  wegen  Unterlassung  der  unverüglichen
  Vornahme  einer  ihm  aufgetragenen  Zwangsvollstreckung.
reuß.  Landr.  193.  Anspruch  auf  Vergütung  für  ein  nicht

vollendetes  Werk,  für  dessen  Vollendung  eine  bestinonte  Zeit  nicht

vorgeschrieben  war.  253.  Regreßanspruch  der  mehreren  Zuhälter
gegen  einander  na  Bayer,  Landr.  49.  65.  113.  Legitimation

ausländischer  unehelicher  Kinder  in  Württemberg  von  Schwab.  192.

D.  Familienrecht.

Die  Bestimmungen  der  deutschen  Civilproceßordnung  über  die
Zuständigkeit  der  deutschen  Gerichte  in  Ehesachen  Iim  internationalen
  Verkehr  von  Keidel.  320.  Verlust  des  väterlichen  Verwaltungs=
  und  Nießbrauchsrechts  am  nicht  freien  Vermözen  der
Kinder  durch  die  Konkurseröffnung.  Fortwirkung  des  Verlusts
nach  Aufhebung  des  Konkurses.  Preuß.  Landr.  284.  Erziehungsrecht
  der  Eltern,  insbesondere  des  Vaters.  378.  Alimentationspflicht
  der  Verwandten.  Die  Naturalverpflegung  bildet  nicht  die
gesetzliche  Regel  für  die  Erfüllung  der  Unterhaltspflicht.  103.

E.  Erbrecht.

Zur  gemeinrechtlichen  Lehre  vom  Nachlaßcurator.  97.  Vermächtniß
  in  Form  des  Elterntestaments.  169.  Das  Recht  der
armen  Wittwe  ist  nur  von  dem  rechtlichen  Fortbestand  der  Ehe
zur  Zeit  des  Todes  des  Ehemanns,  nicht  von  dem  hhatsächlichen
Zusammenleben  der  Ehegatten  bedingt  163.

III.  Allgemeines  Deutsches  Handelzsgesetzbuch.

Art.  130,  106,  161  165,  172.  Haftung  der  Einlage  des
Commanditisten  für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft.  Rückforderung
  der  Einlage  im  Konkurse  107.

Art.  279.  Handelsgebrauch  im  Sinne  dieses  Art.  und  §  118
des  Gerichtsverfassungsgesebes.  114.  Ortssitten.  Eigenes  Wissen
des  Richters.  333.

Art.  324.  Ort  der  Erfüllung  des  Bürgschaftsvertrags.  282.

Art.  357.  Schadensersatz  wegen  verspätcter  Erfüllung.  297

IV.  Staats=  und  Verwaltungsrecht.

Die  unbedingte  Einwilligung  eines  Auszuliefernden  zur  Auslieferung
  beseitigt  die  Beschränkung  der  Anklage  auf  diejenigen
Reate,  wegen  welcher  in  dem  betwesstuden.  Staatsvertrage  die  Auslieserung
  begehrt  werden  kann.  230.  Rechtsschutz  deutscher  Urheber
  im  Auslaude  und  umgekehrt  von  Keidel.  192.  Erläuterungen
u  bayerischen  Gemndeochnun  von  Dr.  G.  v.  Kahr.  16.  ie

andesfischereiordnung  für  das  Königreich  Bayern  vom  4.  October
1884  von  Dr.  v.  Staudinger,  2.  Aufl.  zweltes  Bändchen.  240.