XVI  Systematisches  Register.

V.  Andere  in  Ausübhung  der  Civilrechtspflege
zur  Anwendung  gekommene  Gesetze.

a)  Gesetz  vom  11.  Jauar  1876  betr.  das  Urheberrecht  an
Muster  und  Modellen

Begriff  des  Geschmacksmusters.  39.
b)  Haftpflichtgeset  vom  7.  Junl  1871.
8  2  Erhöhung  der  Rente  wegen  wesentlicher  Verände--

  der  erhältnisse,  welche  für  die  Feststellung  maßgebend
ware

VI.  Strafrecht  und  Strafproceß.
A.  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.

8  42.  Die  üeerversicherung  einer  verbrannten  Sache  kann
in  der  2  noch  nicht  als  Anfang  der  Ausführung  eines  Betrugs
  erachtet  werden,  sondern  stellt  sich  Oöchsten  als  eine
Vorbereitungshandlung  dar.  339.

48.  Die  Anstiflung  verliert  nicht  dadurch  ihren  Charakter,
daß  die  vom  Anstifter  zugesagte  Mithilse  nucht  erfolgt,  wenn  nur
die  Ausführung  der  That  als  eine  Folge  des  durch  bie  Anstiftung
hervorgerufenen  Entschlusses  sich  erweist.  Abweichungen  der  Ausführung
  von  der  vorausgegangenen  Verabredung.  337.

.  In  Bezug  auf  die  strafrechtliche  Haftbarkeit  für  eine
durch  eine  Blsi  verursachte  Beschädigung  kann  es  darauf  ankommen,
  ob  der  über  die  Benübung  der  Maschine  abgeschlossene
Vertrag  als  eine  Sachmiethe  oder  als  ein  Werkverdingungsvertrag

außusassen,  ist.
8#  59,  222,  Stpo.  §  266.  Leben  und  Gundheit  ein  bines
Menschen  2  uicht  identische  Rechtsgüter  in  dem  Sinne,  daß  b
r  Frage  einer  fahrlässigen  Tödtung  die  Voraussehbarkeit)  brvei
fge  aainer  auch  die  eines  tödtlichen  Erfolgs  in  sich
begreift.  Nicht  blos  die  unmittelbare,  auch  die  mittelbare  Folge
eines  fahrlässigen  Vorfalls  können  zum  Verschulden  zugerechnet
werden.  173.
§  1.  Det  inn  der  Strafantragsfrist.  273.  3
74.  ei  mehrfacher  trafe  des  Wmßbmßr  sindet  dieser  8
nicht  Anwendung.  7
Eine  Pelidigun  durch  die  Press  se  ist  an  jedem  Orte
begangen,  an  welchem  durch  das  Lesen  des  betreffenden  Zeitungsblatts
  die  beleidigende  Nßerung.  zur  Kenntniß  eines  Dritten
gelangt.  #uständiqkei  des  Gerichts.  342.

Erforderniß  der  rechtmäßigen  Amtsausübung
bildet  1  iir  auf  welches  sich  der  dolus  des
Thäters  zu  erstrecken  hä  41.

§  131.  Die  Gun  mnsies  von  Elsaß-Lothringen  zum  Deutschen

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