Systematlsches  Register.  XVII

Relch  und  die  Alters-  und  Invaliditktsversicherung  sind  Staatseinrichtungen.
  27.

8  164.  Eine  Anzeige  bei  einer  Behörde  kann  u.  A.  auch  dann
erfolgen,  wenn  die  Anzeige  bei  einem  untergeordneten  Organe
dieser  Behörde  erfolgt  ist.  382.

s88  180,  181.  Die  Zustimmung,  welche  eine  Mutter  zum  Verbleiben
  ihrer  Tochter  in  einem  Bordelle  vor  der  Polizeibehörde
erklärt,  kann  als  Kuppelei  angesehen  werden.  .

3  193.  Es  enthält  keine  unzulässige  Ausdehnung  dieses  8
auf  die  Majestätsbeleidigung,  wenn  wegen  Mangels  des  Bewußtkes
  des  ehrverlehenden  Charakters  der  Aeußerung  Freisprechung
erfolgt.  233.

5§.  207.  Eine  Urkunde  kann  ihren  Charakter  als  öffentliche
Urkunde  u.  A.  schon  dadurch  bewahren,  daß  ihr  das  amtliche
Siegel  beigedruckt  ist.  Verfälschung  einer  schon  verfälschten  Urkunde.
  173.

§5.  223  a.  Die  Verurtheilung  wegen  Körperverletzung  mittels
gefährlichen  Werkzeugs  setzt  nicht  voraus,  daß  festgestellt  sei,  von
welcher  besondern  Art  dieses  Werkzeng  gewesen.  78.

8  230.  Ist  die  Anklage  wegen  fahrlässiger  Körperverlehung
neben  allgemeinen  Gesichtspuncten  zugleich  auf  Uebertretung  eines
ortspolizeilichen  Verbote  gegründet,  so  sind  die  Voraussehungen  der
Fahrlässigleit  auch  nach  den  dieser  Uebertrelung  zu  Grunde  liegenden
  besonderen  thatsächlichen  Verhältnissen  zu  prüfen.  75.

82  Die  fortgesetzte  Verwendung  des  erlegten  Wildes  in
dem  2eigenen  Haushalte  bildet  den  Begriff  der  Gewerbsmäßigeit.
  .

5  263.  Für  die  Frage  der  Vermögensbeschädigung  im  Sinne
dieses  §  kommen  nur  die  Umstände  z.  Z.  der  That  in  Betracht.
Eine  Berücksichtigung  künftiger,  ungewisser  Ereignisse  ist  auseschlossen.

  Versuch  des  Betrugs  bei  Abschluß  eines  zweiseitigen

ertrags.  156.

88  267  und  268.  Ein  Wechsel,  auf  welchem  der  Ort  und  das
Datum  der  Ausstellung  fehlt,  kann  gleichwohl  als  eine  für  Rechte
und  Rechtsverhältnisse  erhebliche  Urkunde  angesehen  werden.  30.
Für  den  Begriff  der  Urkundenfälschung  ist  es  nicht  erforderlich,
daß  durch  das  gefälschte  Schriftstück  das  Rechtsverhältniß  in  seiner
ganzen  Bedentung  klar  gestellt  werde  und  es  nicht  noch  des  Hinzutritts
  anderer  Hewrlswrittel  bedürfe.  72.  .

§  274.  Das  Uebereinkommen  über  elne  Grenzbestimmung  un
Steinsetzung  ist  nach  Bayer.  Landr.  an  und  für  sich  als  eine
Vermögens  ltungshandlung  zu  erachten.  Der  in  Folge  solchen
Uebeinkommens  gesetzte  Grenzstein  besitzt  diese  seine  Eigenschaft  im
Sinne  des  Strafgeseßes  auch  dann,  wenn  die  Eigenthumsverhältnisse
  selbst  streitig  sind.  346.

6  286.  Ein  Zufallsspiel  kann  auch  dann  vorliegen,  wenn  von
einzelnen  Spielern  ausnahmsweise  durch  besondere  Geschicklichkeit
der  Gewinn  erzielt  zu  werden  vermag.  347.  Zum  Begriffe  der
Ausspielung  u  die  Möglichkeit  eines  Verlustes  nicht  erforderlich.
Die  von  der  Willkür  des  Ausspielenden  abhängende  Wahl  unter