Relchsgerichtliche  Enischeldungen.  39

Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen.
Begriff  des  Geschmacksmuster  s.  Die  Klägerin
fabricirt  Federboas  und  hat  unter  Niederlegung  eines
Exemplars  derselben  als  „Muster  für  plastische  Erzeugnisse“
  auf  Anmeldung  vom  25.  November  1891  die  Eintragung
  dieses  Musters  bei  dem  Amtsgericht  B.  mit  einer
Schutzfrist  von  drei  Jahren  erwirkt.  Auch  die  Beklagte
läßt  gewerbsmäßig  Federboas  anfertigen  und  hat  im
Laufe  dieses  Processes  ein  Modell  derselben  als  Gebrauchsmuster
  in  die  Musterrolle  des  Patentamts  eintragen  lassen
Die  Klägerin  behauptet,  daß  die  von  der  Beklagten  angefertigten
  Federboas  Nachbildungen  des  für  sie  eingetragenen
  Musters  seien  und  hat  deshalb  neben  einem  von
ihr  gegen  die  Beklagte  angestellten  Hauptprocesse  die
Erlassung  einer  einstweiligen  Verfügung  zum  Schutze  ihres
ausschließlichen  Rechts  auf  Nachbildung  ihres  Musters
beantragt.  Diesem  Antrage  stattgebend,  hat  das  Landgericht
  B.  durch  Beschluß  vom  28.  Mai  1892  im  Wege
einstweiliger  Verfügung  angeordnet:

19  die  Beklagte  hat  sich  bis  zur  rechtskräftigen  Entscheidung
  des  Hauptprocesses  jeder  Anfertigung,  Veräußerung
  oder  Verbreitung  von  Nachbildungen  des  für  die
Klägerin  in  dos  Musterregister  des  Amtsgerichts  B.  eingetragenen
  Musters  bei  Meidung  einer  richterlichen
Strafe  von  25  Mk.  für  jede  angefertigte,  veräußerte  oder
verbreitete  Nachbildung  zu  enthalten;

2)  die  Beklagte  hat  die  in  ihrem  Besitz  befindlichen
Vorräthe  von  Nachbildungen  des  für  die  Klägerin  eingetragenen
  Musters  an  einen  von  der  Klägerin,  zu  beauftragenden
  Gerichtsvollzieher  zwecks  amtlicher  Aufbewahrung
  bis  zur  rechtskräftigen  Entscheidung  des  Hauptprocesses
  herauszugeben.

Bei  Vollziehung  dieser  einstweiligen  Verfügung  ist
bei  den  Beklagten  eine  dem  klägerischen  Muster  nachgebildete
  Boa  vorgefunden  und  von  dem  Gerichtsvollzieher
fortgenommen  worden.