40  Reichsgerlchtliche  Entscheidungen.

Die  Beklagte  hat  Widerspruch  gegen  die  erlassene
einstweilige  Verfügung  erhoben.  Bei  der  mündlichen  Verhandlung
  über  den  Widerspruch  ist  festgestellt  worden,
daß  die  Klägerin  zur  Anfertigung  der  ihrem  Muster
entsprechenden  Boas  nur  geschlissene  Federn  (Fahnen
ohne  Kiel),  verwendet,  während  die  Beklagte  ihre  Boas
halb  aus  Federfahnen,  halb  aus  Federkielen  mit  einer
Fahne  herstellt.  Die  Beklagte  hat  ferner  geltend  gemacht,
  daß  Boas  von  der  Art  des  klägerischen  Musters
bereits  am  9.  November  1891  von  einem  Fabrikanten
M.  M.  in  P.  für  Frankreich  zur  Patentirung  angemeldet
  worden,  also  zur  Zeit  der  Anmeldung  des  klägerischen
Musters  nicht  mehr  neu  gewesen  seien.

Durch  Urtheil  vom  25.  Juni  1892  hat  das  Landgericht
  B.  die  erlassene  einstweilige  Verfügung  bestätigt.
Auf  die  Berufung  der  Beklagten  hat  jedoch  das  Kammergericht
  zu  Berlin  durch  Urtheil  vom  3.  Dezember  1892
abändernd  auf  Aufhebung  der  einstweiligen  Verfügung
erkannt.

Gegen  diese  Entscheidung  hat  die  Klägerin  Revision
eingelegt.  Die  Revision  wurde  zurückgewiesen.  Gründe:

Die  Klägerin  glaubt  ein  Recht  auf  Schutz  gegen
Nachbildung  der  von  ihr  hergestellten  Federboas  dadurch
erlangt  zu  haben,  daß  sie  ein  Muster  derselben  nach
Maßgabe  der  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  11.  Januar
1876,  betr.  das  Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen,
zur  Eintragung  in  das  gerichtliche  Musterregister  angemeldet
  und  niedergelegt  hat.  Diese  Anmeldung  und  Niederlegung
  kann  aber  den  beanspruchten  Schutz  nur  daun
zur  Folge  haben,  wenn  es  sich  um  ein  in  den  Bereich
des  Gesetzes  vom  11.  Januar  1876  fallendes  Muster
oder  Modell  handelt.  Diese  Voraussetzung  fehlt  in  dem
vorliegenden  Falle.  Wie  in  der  Rechtsprechung  und  Doctrin
  unstreitig  ist,  ist  das  erwähnte  Gesetz  bestimmt,  die
sogenannten  Geschmacksmuster,  d.  h.  neue  und  eigenthümliche
  Industrieerzeugnisse,  welche  durch  Zeichnung,  Fär-