Zwölfter  Ergänzungsband.  M.  9.
Dr.  J.  A.  Seufferts

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern,

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sachen:  Elollrecht.  4

Rechtsschutz  gegen  Schädigungen  durch  Flußverunreinigung.

(Nachdruck  der  eigenen  Erörterungen  des  Verfassers  untersagt.)

Die  ganz  eigenartig  veränderte,  rasche  Entwicklung
des  Culturlebens  im  neunzehnten  Jahrhundert  brachte
ganz  von  selbst  auch  nach  vielen  Richtungen  neue  Rechtsverhältnisse,
  Rechtsbedürfnisse  und  Rechtsconflicte  mit
sich.  Die  Gesetzgebung  hat  damit  nicht  immer  und  nicht
überall  gleichen  Schritt  gehalten.  Kommen  dann  solche
Verhältnisse  zur  richterlichen  Beurtheilung,  so  begegnet
man  nicht  selten  der  Erscheinung,  daß  Mangels  positiver
Normen  ein  ängstliches  Anklammern  an  oft  ganz  veraltete
  juristische  Schulanschauungen  hervortritt,  wobei
dem  materiellen  Rechte  nicht  selten  Eintrag  geschieht
und  namentlich  wohlbegründeten  alten  Rechten  gegenüber
  von  neuen  Rechtsprätensionen,  welche  nicht  eigens
durch  einen  Pandectentitel  oder  alten  Landsrechtsparapraphen
  geregelt,  geordnet  und  gebührender  Weise  eingeschränkt
  sind,  der  nöthige  Schutz  nicht  zu  Theil  wird.
Der  rechtsbedürftige  Bürger  versteht  und  begreift  naturgemäß
  dergleichen  nicht,  begrüßt  aber  um  so  freudiger
Rechtssprüche,  welche  mit  freiem,  klarem  Blicke  die  Beschaffenheit
  der  modernen  Rechtsconflicte  frisch  erfassen,
ohne  kleinliche  sog.  „Quellenforschungen“  und  ohne  gelehrte
  Paraphrasen  veralteter  und  daher  nicht  mehr

XII.  Ergänzungsband.