146  Eintragung  der  Prlvatpfändung  einer  Hypotheksorderung.

Zulässigkeit  der  beantragten  Einschreibung  gesetzlich  nirgends
  ausgesprochen  ist  und  Zwangsvollstreckungsacte,
welche  Immobilien  oder  Hypotheken  betreffen,  nur  insoweit
  im  Hypothekenbuch  eingetragen  werden,  als  dies
gesetzlich  vorgeschrieben  oder  für  zulässig  erklärt  ist"“.

Zu  einer  Entscheidung  über  diese  Rechtsanschauung
des  Hypothekenamts  im  Beschwerdeweg  kam  es  nicht,
weil  Schuldner  R.  inzwischen  seiner  Gläubigerin  Zahlung
geleistet  hatte.

II.  Bei  der  Prüfung  der  Frage,  ob  der  Standpunct
des  Hypothekenamts  bezüglich  der  Zulässigkeit  der  Eintragung
  der  Privatpfändung  einer  Hypothekforderung
richtig  ist  oder  nicht,  ist  von  der  Frage  auszugehen,  ob
überhaupt  ein  Bedürfniß  für  die  mehrerwähnte  Eintragung
  im  Hypothekenbuch  besteht.  Nach  §  744  Abs.  2
CPO.  erwirbt  der  Gläubiger,  welcher  den  Drittschuldner
von  der  drohenden  Beschlagnahme  der  Forderung  in
Kenntniß  gesetzt  hat,  an  der  letzteren  ein  Arrestpfandrecht
  (§  810  CPO.),  wenn  er  innerhalb  einer  Frist  von
drei  Wochen  die  Pfändung  der  Forderung  bewirkt.  Der
Erwerb  des  Forderungspfandrechts  im  Moment  der  Benachrichtigung
  hängt  von  der  Bedingung  ab,  daß  innerhalb
  der  gesetzlichen  Frist  gerichtlicher  Pfändungsbeschluß
erwirkt  und  dem  Drittschuldner  zugestellt  wird  (8  730
Abs.  3).  An  dieselbe  Bedingung  ist  das  Verfügungsverbot
  geknüpft,  welches  in  der  an  den  Schuldner  gerichteten
  Benachrichtigung  enthalten  ist.  Die  Bedingung
—  Pfändung  innerhalb  der  gesetzlichen  Frist  —  über  deren
rechtliche  Natur  das  Reichsgericht  (Entsch.  Bd.  26  S.  427)
sich  nicht  ausgesprochen  hat,  ist  richtiger  Ansicht  nach  eine
aufschiebende  (Seuffert,  Comm.  zur  CPO.  Anm.  3
zu  6  744).

Alle  Verfügungen  des  Forderungsinhabers  während
des  Schwebens  dieser  Bedingung  werden,  so  weit  sie  das
in  Aussicht  stehende  Forderungspfandrecht  beeinträchtigen
würden,  mit  Eintritt  der  Bedingung  hinfällig,  oder  müssen