Zwölfter  Ergänzungsbano.  11.

Dr.  J.  R.  Feuffert--PBlätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalk:  Wtihelliungen  ans  der  2eefsorechung  des  Keichspercht  In  r13
lollrecht.  hellungen  aus  der  Rechtsprechun
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Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilsachen.
Eirikrecht.

Lieferung  einer  Turbine.  Werkverdingung.
Gem.  R.  Der  Beurtheilung  des  Vertrags  als  Werkverdingungsvertrag
  muß  beigepflichtet  werden.  Nach  gem.
Recht  wird  zwar  die  Herstellung  eines  Werks  aus  dem
von  dem  Unternehmer  gelieferten  Materiale  als  Kauf
erachtet  und  nach  den  Quellenentscheidungen  (I.  20  D.  de
contr.  emt.  18,  1  und  1.  22  §  2  D.  loc.  cond.  19,  2)
nur  die  Herstellung  eines  Gebäudes  auf  dem  Grundstücke
des  Bestellers  mit  dem  Materiale  des  Arbeiters  als
Werkverdingung  behandelt.  In  der  Rechtsprechung  ist
jedoch  anerkannt,  daß  diese  Ausnahme  nicht  strict  auf
den  Fall  des  Baues  einer  insula  zu  beschränken,  sondern
auf  ähnliche  Fälle,  bei  welchen  die  gleiche  ratio  vorliegt,
auszudehnen  sei.  Diese  ratio  legis,  daß  das  Werk  auf
dem  Grundstücke  des  Bestellers  errichtet  wird  („..  .  a  mo
substantia  (area)  proficiscitur"“  .  ..  I.  20  D.  18,  1)  und
gegenüber  der  Lieferung  des  Materials  das  Schwergewicht
  auf  der  Arbeit  des  Unternehmers  beruht  (....  „proprietatem
  quidem  eorum  ad  me  transfert  et  tamen
locatio  est:  locat  enim  artifex  operam  suam,  id  est

XII.  Ergänzungsband.