Reichsgerichtliche  Enescheldungein.  181

dieselbe  vermieden  sein  würde  (Entsch,  des  RG.  Bd.  23
S.  137),  so  liegt  auch  daun  subjective  Wahrheitswidrigkeit
  und  doloses  Handeln  vor,  wenn  die  Zusicherungen
und  Versicherungen  in  bestimmter  Form  gemacht  wurden,
ohne  daß  der  Beklagte  von  der  Richtigkeit  seiner  Behauptungen
  überzeugt  war  (Entsch.,  des  Ersten  Civilsenats
des  RG.  in  Sachen  St.  wider  B.  I.  12/1891).  Wenn
nun  in  zweiter  Instanz  geltend  gemacht  wird,  Dolus
liege  schon  vor,  wenn  Beklagter  nicht  die  positive  Ueberzeugung
  gehabt  habe,  daß  L.  zur  Zeit  der  Prolongationen
noch  gut  gewesen,  damals  habe  aber  schon  Insolvenz  vorgelegen,
  was  Beklagter  als  Generalbevollmächtigter  sehr
gut  gewußt  habe,  so  wird  der  Ersatzanspruch  nicht  auf
eine  andere  Thatsache  begründet,  sondern  nur  die  subjective
  Seite  des  Vorgangs  näher  erörtert  und  einer  zulässigen,
  bisher  nicht  geltend  gemachten  Auffassung  unterstellt.
  Das  Bernfungsurtheil  beruht  somit  auf  einer
unrichtigen  Auffassung  der  Klageänderung  und  einer  ungenügenden
  Würdigung  der  Frage  des  Dolus.  IV.  Civilsenat
  238/1893.  Urtheil  vom  7.  December  1893.

Zuständigkeit  des  Gerichts  bei  der  Concurrenz
  mehrerer  die  Zwangsvollstreckung
in  denselben  Gegenstand  betreibender  Gläubiger.
  Der  Kläger  L.  hat  auf  Grund  eines  von  dem
Landgerichte  H.  angeordneten  dinglichen  Arrestes  gegen
T.  Mobilien  pfänden  und  versteigern  lassen.  Der  Erlös
ist  mit  1871  Mk.  20  Pf.  hinterlegt  worden.  Demnächst
ist  von  demselben  Landgerichte  T.  zur  Zahlung  einer
höheren  Summe  an  den  Kläger  L.  verurtheilt  worden.
Die  beklagte  Firma  S.  hat  den  hinterlegten  Betrag  wegen
einer  Forderung  an  T.  von  127  Mk.  15  Pf.  nachpfänden
lassen.  In  einem  Briefe  vom  25.  Juli  1892  hat  sie  dem
Kläger  erklärt,  daß  sie  die  von  diesem  ihr  angesonnene  Einwilligung
  in  die  Auszahlung  des  hinterlegten  Geldes  an  ihn