218  Relchsgerschtliche  Entscheldungen.

erhöht,  sondern  das  Maximum  der  zu  bestellenden  Sicherhelt
bestimmt  werden.  Ich  würde  daher  etwa  folgende  Formel  in
Rückantrag  bringen:
„doch  soll  auf  Erfordern  des  Grundbesihers  die  Eintragung
höchstens  nur  auf  elnen  solchen  freien  Güterwerth  sich  erstrecken,
  welcher  nach  Abzug  der  vorstehenden  Posten  den
doppelten  Betlrag  der  Forderung  (Singularl)  erreicht.“
Läßt  sich  der  Eigenthümer  elne  weilere  Eintragung  gefallen,
wozu  solche  beschränken?  Der  letzte  Beisah  ist  aber  höchst
nothwendig,  da  die  Sicherheit  immer  nur  auf  dem  noch  von
vorstehenden  Hypotheken  freien  Gutswerth  ruht.“

(Schluß  folgt.)

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilfachen.
Civilproceß.

Zulässigkeit  der  Klage  auf  Feststellung
des  ganzen  Rechtsverhältnisses  bei  der  Möglichkeit
  der  Erhebung  der  Klage  auf  eine
Theilleistung.  Der  Kläger  hatte  gegen  die  Beklagte
Klage  mit  dem  Antrage  auf  die  Feststellung  des  Abschlusses
  eines  Miethvertrags,  der  Gültigkeit  desselben
bis  zum  1.  Jannar  1897  und  der  Verpflichtung  des  Beklagten
  zur  Bezahlung  eines  jährlichen  Miethzinses  von
2100  Mk.  vom  15.  März  1892  ab  bis  1.  Jannar  1897
erhoben.

Das  Berufungsgericht  hatte  die  Klage  wegen  Mangels
eines  rechtlichen  Interesses  des  Klägers  an  alsbaldiger
Feststellung  abgewiesen.  Durch  Urtheil  des  Reichsgerichts
wurde  das  Bernfungsurtheil  aufgehoben  und  die  Sache
zur  anderweiten  Verhandlung  und  Entscheidung  an  das
Berufungsgericht  zurückverwiesen.

Aus  den  Gründen:  ...  .  „Diese  Ausführungen
(des  Berufungsgerichts)  verstoßen  gegen  die  85  231  und