Zwötfter  Ergänzungsband.  15.
Dr.  J.  A.  Heuffert--Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Ii:  Das  81  l  bel  d
—  eekVsS——
sachen:  Strasgesetzbuch;  Sttassereeholsnung.  —  ets

Das  Sicherheitsmaß  bei  den  gesetzlichen  Hypotheken.
Von  Amtsrichter  Karl  Kober  in  Immienstadt.
(Schluß.)

Bei  der  am  10.  April  1822  stattgehabten  Ausschußberathung
  schlug  Referent,  sagt  das  Originalprotocoll,
  seine  vorerwähnte  Redaktion  in  voller  Uebereinstimmung
  mit  dem  Referate  (also:  den  ..  Betrag
der  Forderung)  vor.  R.  R.  Graf  v.  Arco  nahm  diese
Redaktion  mit  folgender  Aenderung  an,  statt  den  letzten
Worten  „den  doppelten  Betrag  der  Forderungen
erreicht"  soll  gesetzt  werden:  „den  Betrag  der  Forderungen
  ?)  erreicht".

R.R.  Freiherr  von  Zentner  will  diese  Worte  dahin
geändert  haben:  „den  Betrag  der  Forderung  um  ein
Drittheil  übersteigt".  Die  übrigen  Votanten  schlossen

*)  Der  Plural,  Forderungen  kann,  wie  gleich  hier  bemerkt
werden  will,  in  diesem  Zusammenhange,  abgesehen  von  einem
auch  möglichen  bloßen  Schreibversehen,  jedenfalls  nur  in  collectivem
  Sinne,  die  jeweils  in  Betracht  kommenden  gesetzlichen
Hypotheken  zusammen  melnend,  aufgefaßt  werden,  zumal  zuglelch
von  dem  Antrage  des  Referenten  per  „Forderungen“  gesprochen
wlrd,  während  dieser  selbst,  dentlich  geschrieben,  den  Singular
„Forderung"“  und  zwar  mehrfach  gebraucht.  Des  Welteren  folgt
dles  aus  dem  oben  nachfolgenden  Passus.

XII.  Ergänzungsband.