Das  Sicherheitsmaß  bel  den  gesetzlichen  Hypotheken.  229

Es  ist  hier  gleich  der  Platz,  auch  davon  zu  handeln,
in  wie  weit  die  von  Gönner  (s.  oben)  herangezogene
französische  Gesetzgebung,  auf  die  bei  den  Verhandlungen
  allerdings  mehrfach  Bezug  genommen  wurde,
hier  als  Auslegungsbehelf  benützt  werden  darf  und  kann.

Hiebei  ist  einestheils  daran  festzuhalten,  daß  die
französische  Gesetzgebung  keineswegs  hiebei  als  directes
Muster  aufgestellt  werden  wollte.  Anderentheils  ist  abgesehen
  davon  die  interessante  Thatsache  hervorzuheben.
daß  Gönner  in  einem  Irrthume  befangen  war,  wenn  er
annahm,  der  Code  civil  stimme  mit  seiner  Berechnungsart
  voll  überein!  Der  Art.  2162  desselben  besagt  nämlich
  in  autorisirter  Uebersetzung:  „Eintragungen,  die  sich
auf  mehrere  Güter  erstrecken,  werden  dann  für  übermäßig
  angesehen,  wenn  der  Werth  eines  einzigen  oder
einiger  derselben  an  freien  Grundstücken  den  Betrag
der  Forderungen  an  Capital  und  gesetzlichen  Accessorien
  um  mehrals  ein  Drittel  übersteigt"  u.  Art.  2165
über  den  gleichen  Gegenstand  beginnt:  „Der  Werth  der
Immobilien,  den  man  mit  dem  Betrage  der  Forderungen
  und  einem  Drittel  darüber  zu  vergleichen
hat,  2c.".  Diese  Gesetzesworte  können  nicht,  wie  Gönner
will,  dahin  auszulegen  sein,  daß  die  Forderungen  zusammen
  3  des  Güterwerths  auszumachen  hätten,  sondern
nach  dem  klaren  Wortlaute  nur  dahin,  daß  dieses  Drittel
von  dem  Betrage  der  Forderungen  als  Rechnungseinheit
(9  sozusagen  als  viertes  Drittel  zu  entnehmen  sei;

also  freier  Güterwerth  a  —  b  (Forderungen)  X  *!

nicht  mit  Gönner  =  b  —  3u  (Stabel,  Institutionen

des  franz.  Civilrechts,  S.  638  u.  fg.).

Die  Gönnersche  Auffassung  stimmt  also  mit  der
Berechnungsart  des  Code  civil  niemals  überein,  wohl
aber,  was  hervorzuheben  ist,  die  wörtliche  Auslegung
völlig  in  einem  Falle,  nämlich,  wenn  noch  keine  Vorhypotheken
  vorhanden  sind!