234  Relchsgerichtliche  Entscheldungen.

Charakters  der  Aeußerung  besaß,  jedoch  die  Strafbarkeit
ausschließt,  wenn  nicht  die  Absicht  auf  eine  Beleidigung
gerichtet  war,  hat  das  angesochtene  Urtheil  im  gegebenen
Falle  jenes  Bewußtsein  und  damit  auch  den  Willen  und
Vorsatz  zu  beleidigen,  verneint.  Nach  seinen  Feststellungen
hatte  der  Angeklagte  diesen  strafbaren  Vorsatz  nicht,
sondern  wie  schon  erwähnt,  nur  den  Willen,  seine  socialpolitischen
  Anschauungen  zu  rechtfertigen.  Hiemit  kommt
der  Thatbestand  einer  strafbaren  Beleidigung  in  Wegfall.
I.  Strafsenat.  Urtheil  vom  18.  Jannar  1894.

Die  Zustimmung,  welche  eine  Mutter  zum
Verbleiben  ihrer  Tochter  in  einem  Bordelle
vor  der  Polizeibehörde  erklärt,  kann  als
Kuppelei  angesehen  werden.  Gründe:  Die  thatsäcchlichen
  Feststellungen  des  angefochtenen  Urtheils,  die
einer  Nachprüfung  nicht  unterzogen  werden  können,  umfassen
  den  ganzen  objectiven  und  subjectiven  Thatbestand
des  Verbrechens  der  Kuppelei  nach  88  180  und  181
StGB.  Vergeblich  sucht  die  Revision  einen  Widerspruch
in  den  Entscheidungsgründen  nachzuweisen,  insofern  darin
gesagt  sei,  daß  die  Tochter  der  Angeklagten  bereits  Aufnahme
  im  Bordell  gefunden  hatte,  als  die  Angeklagte
ihr  Einverständniß  damit  erklärte.  Denn  nicht  um  die
Aufnahme,  sondern  um  den  Verbleib  im  Bordell  handelte
  es  sich  und  dieser  wurde  nach  den  erwähnten  Feststellungen
  erst  durch  die  Erklärung  der  Angeklagten
möglich.  In  diesem  fortdauernden  Aufenthalte  an  jenem
Orte  eine  günstigere  Gelegenheit  zur  Ausübung  der  Unzucht
  und  in  der  ihn  ermöglichenden  Erklärung  eine
Vorschubleistung  durch  Verschaffung  von  Gelegenheit  zu
finden,  ist  nach  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
nicht  rechtsirrig,  und  es  kommt  Nichts  darauf  an,  ob  die
Tochter  der  Angeklagten,  wenn  diese  jenem  Aufenthalte
Hindernisse  bereitet  hätte,  sich  selbst  andere  Gelegenheit
zur  Unzucht  gesucht  hätte.