Zwölfter  Ergänzungsband.  M.  17.

Dr.  J.  M.  Seuffert-Blätter

  für  Rechtganwendung

s—’  in  Bayern.

Inhyalt:  agalgen  aus  der  Re  n-  des  E  erichts  in  GElolllachen:
  Verlicherungorech;  töllpro  thellungen  aus  der
Rechtsprechung  den  Nelch  #hsgerichts  t  —*J3“  Strasgeseobuch;

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilsachen.

Versicherungsrecht;  Civilproceß.

Enthält  die  vorbehaltlose  Annahme  einer
Police  durch  den  Versicherungsnehmer  zugleich
  auch  seine  Billigung  der  darin  enthaltenen
  Clauseln,  auch  wenn  sie  seinen  Anträgen
  widersprechen?  Der  Beklagte  hat  unterm
12.  Januar  1891  einen  an  die  klagende  Versicherungsgesellschaft
  gerichteten  Versicherungsantrag  auf  dem  ihm
übergebenen  Formular  ausgestellt.  In  diesem  Antrage
sind  die  in  dem  Formular  enthaltenen  Fragen  beantwortet.
  Als  Versicherungssumme  ist  angegeben  für  den
Todesfall  20000  Mk.,  für  den  Fall  einer  lebenslänglichen
  vollständigen  oder  theilweisen  Invalidität  40000  Mk.,
für  den  Fall  einer  vorübergehenden  vollständigen  oder
theilweisen  Invalidität  eine  tägliche  Entschädigung  von
20  Mk.  (abgesehen  von  einem  Gewinnantheil).  In  dem
von  dem  Beklagten  unterschriebenen  Antragsformular  ist
außerdem  bemerkt,  daß  dem  Aussteller  die  allgemeinen
Versicherungsbedi  gen  der  Klägerin  bekannt  seien  und
er  sich  denselben  unterwerfe.  Nachdem  der  Beklagte  noch
am  2.  März  1891  eine  Nachtragsdeclaration  gemacht

XII.  Ergänzungsband.