Beginn  der  Strafantragsfrist.  275

Dieser  Entscheidung  kann  nicht  zugestimmt  werden,
weil  die  darin  vertretene  Auffassung  des  vom  Reichsgerichte
  ausgesprochenen  Grundsatzes  zu  unannehmbaren
Folgerungen  führt.  Die  Rechtzeitigkeit  des  Strafantrags
würde  hienach  von  der  „Meinung"  des  Antragsberechtigten
  abhängig  werden,  so  der  Meinung,  ob  der  von
Zweien  verübte  Angriff  im  beiderseitigen  Einverständniß
erfolgte,  da  bekanntlich  ein  gleichzeitiger  Angriff  deshalb
noch  nicht  ein  gemeinschaftlicher  im  Sinne  des  Gesetzes
ist,  oder  der  Meinung,  ob  die  Verletzung  etwa  mit  einem
Schlagringe  oder  sonstigen  gefährlichen  Werkzeuge,  oder
aber  nur  mit  knochiger  Fanst  zugefügt  wurde  2c.  Hiemit
wäre  dem  Antragsberechtigten  die  Möglichkeit  eröffnet,
unter  Berufung  auf  seine  Meinung  die  Antragsfrist  gegen
einzelne  Betheiligte  ablaufen  zu  lassen  und  gegen  Andere,
weil  später  ermittelt,  noch  Strafantrag  zu  stellen.  Die
Verhütung  dieser  Möglichkeit  und  die  Schaffung  einer
einheitlichen  möglichst  kurzen  Frist  für  den  Strafantrag
sind  aber  gerade  der  Zweck  der  gesetzlichen  Bestimmungen
über  den  Strafantrag  (vgl.  die  angeführte  Entscheidung
der  vereinigten  Senate).  Es  hat  daher  —  und  im  gegentheiligen
  Sinne  werden  auch  die  obigen  Belegstellen  nicht
aufzufassen  sein  —  sicherlich  der  Antragsberechtigte  der
Möglichkeit  Rechnung  zu  tragen,  daß  eine  nach  seiner
Meinung  des  Antrags  auf  Verfolgung  nicht  bedürftige
Strafthat  von  einer  im  Allgemeinen  desselben  bedürftigen
Gattung  schließlich  doch  als  Antragsstrafthat  zu  betrachten
sein  könne,  namentlich  gegenüber  einzelnen  von  verschiedenartig
  Betheiligten,  und  deshalb  den  Strafantrag
zu  stellen,  sobald  ihm  einer  der  Betheiligten  bekannt
wird,  gleichviel  ob  dessen  Betheiligung  des  Antrags  anscheinend
  nicht  bedarf.  Beispielsweise  hat  also  Derjenige,
gegen  den  eine  voraussetzlich  als  Verbrechen  erscheinende
Körperverletzung  begangen  wurde,  gleichwohl,  wenn  er
der  Verfolgung  sicher  sein  will,  den  Strafantrag  auf

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