276  Relchsgerichtliche  Entscheldungen.

alle  Fälle  innerhalb  der  dreimonatlichen  Frist  zu  stellen,
sobald  er  von  der  Person  eines  der  Betheiligten  Kenntniß
erlangt  hat.  Zeller.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilsachen.

Civikrecht  und  Eivilproceh;  Handel-recht;  Konkursrecht.


Vereinbarung  über  den  Gerichtsstand  im
Sinne  des  Ausschlusses  gesetzlich  gegebener
Zuständigkeiten.  Die  Klägerin  hat  als  Kommissionärin
  des  Beklagten  in  den  Jahren  1892  und  1893  für
diesen  an  der  Börse  zu  Havre  eine  Reihe  von  Termingeschäften
  in  Baumwolle  und  Kaffee  abgeschlossen.  Ihre
an  den  Beklagten  gerichteten  Bestätigungsschreiben  über
den  Abschluß  der  einzelnen  Geschäfte  enthalten  die
—  gedruckte  —  Clausel:

En  cas  de  litige  provenant  de  ce  contrat,  nous
nous  Soumettons  seulement  à  la  competence  des
tribunaux  du  Havre.

Der  Beklagte  hat  sich  mit  dem  Inhalt  dieser  Schreiben
einverstanden  erklärt  unter  Benutzung  eines  —  ebenfalls
gedruckten  —  Schemas,  lautend:

Je  suis  d'occord  avec  votre  confirmation  de  ce  jour
relatant  la  vente  (Pachät),  que  vous  avez  fait  pour
mon  compte  .  .  et  aux  conditions  enoncées  dans
In  dite  confirmation.

Aus  diesem  Geschäftsverkehr  macht  die  Klägerin  gegen
den  Beklagten  eine  Forderung  im  Betrage  von  6863  Mk.
65  Pf.  nebst  sechs  Prozent  Zinsen  seit  dem  7.  April  1893
geltend  und  hat  bei  dem  Landgerichte  in  Stettin  Klage
erhoben  mit  dem  Antrage,  den  Beklagten  zur  Zahlung
dieses  Betrags  zu  verurtheilen.  Der  Beklagte  hat  unter
Verweigerung  der  Einlassung  zur  Hauptsache  die  Einrede
der  Unzuständigkeit  des  Landgerichts  zu  Stettin  vorge-