294  Relchsgerlchtliche  Entscheidungen.

verurtheilung  besondere  Kosten  erwachsen  sind  oder  wenn
das  Gericht  die  Ueberzeugung  gewinnt,  daß  der  Privatkläger
  schuldhaft  die  Sache  übertrieben  und  dadurch  dem
Angeklagten  wie  dem  Gerichte  und  den  Zeugen  ungebührliche
  Belästigungen  verursacht  hat.

A.  Müller,  k.  Amtsrichter  in  Weilheim.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilsachen.

Civilrecht;  Handelörecht.

Zuführung  von  Rauch  auf  ein  Grundstück.
Das  Landgericht  hatte  dem  principalen  Antrage  des
Klägers,  dem  Beklagten  bei  Geldstrafe  die  Zuführung
belästigenden  Rauchs  aus  seinem  Schornstein
auf  die  klägerische  Besitzung  zu  untersagen,  keine
Folge  gegeben,  jedoch  den  Beklagten  verurtheilt,  Einrichtungen
  zu  treffen,  durch  welche  die  schädigende  und
belästigende  Rauchverbreitung  über  das  Grungstück  des
Klägers  ausgeschlossen  werde.  In  der  Berufungsinstanz
wurde  die  Berufung  des  Beklagten  zurückgewiesen  und
auf  die  Anschließung  des  Klägers  nach  dem  principalen
Antrage  des  Klägers  erkannt.  Auf  die  Revision  des  Beklagten
  wurde  unter  Aufhebung  des  Berufungsurtheils
und  Abänderung  des  Urtheils  erster  Instanz  in  dieser
Richtung  der  Beklagte  verurtheilt,  bei  Vermeidung  einer
Geldstrafe  von  10  Mk.  für  jeden  Fall  der  Zuwiderhandlung
  die  übermäßige  Zuführung  von  Rauch  aus
dem  Schornstein  seiner  Brennerei  auf  das  Grundstück
des  Klägers  zu  unterlassen.

Aus  den  Gründen:  ..  ..  Das  Berufungsgericht
hat  dem  Beklagten  die  Zuführung  von  Rauch  schlechthin
bei  Strafe  verboten.  Es  kann  nach  dem  Inhalt  der  beigefügten
  Entscheidungsgründe  nicht  zweifelhaft  sein,  daß