Zwölfter  Ergänzungsband.  21.

Dr.  J.  K.  Heuffert-Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

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Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Civilsachen.
Eivilrecht;  Eivilproceß;  Handelsrecht.

Pfändbarkeit  des  Pflichttheilsrechts.
Preuß.  LR.  In  dem  Testamente  des  Kaufmanns  Ch.  W.
ist  dessen  Sohn  F.  W.  unter  der  Bedingung  zum  Miterben
  eingesetzt,  daß  beim  Tode  des  Testators  das  Konkursverfahren
  über  das  Vermögen  des  Sohnes  durch
Vergleich  beendigt  und  die  Konkursgläubiger  sämmtlich
befriedigt  seien.  Für  den  Fall,  daß  diese  Befriedigung
zu  jener  Zeit  nicht  erfolgt  ist,  wird  an  Stelle  des  Sohnes
F.  dessen  eheliche  Descendenz  als  Erbe  berufen  mit  der
Maßgabe,  daß  dieselbe  den  angefallenen  Erbtheil  an
F.  W.  herausgeben  muß.  sobald  Letzterer  sich  mit  den
Konkursgläubigern  durch  Vergleich  geeinigt  und  dieselben
durch  Zahlung  der  Accordquote  befriedigt  hat.  Der
Testator  substituirt  hienach,  wie  es  in  dem  Testamente
heißt,  seinen  Sohn  F.  fideicommissarisch  in  den  der  Descendenz
  desselben  vermachten  Erbtheil,  und  es  soll  die
Descendenz  nur  Fiduciarerbin  sein.  Der  Konkurs  ist
durch  Ausschüttung  der  Masse  beendigt,  ein  Vergleich  ist
mit  den  Konkursgläubigern  nicht  geschlossen  worden,  eben
so  wenig  hat  eine  Befriedigung  derselben  bisher  stattgefunden.


XII.  Ergänzungsband.