Reichagerichtliche  Entscheidungen.  339

sogar  in  einer  minder  schweren  Form  stattgefunden.  Daß
der  Angeklagte  M.  der  Meinung  gewesen  wäre,  in  Folge
seines  Nichterscheinens  an  dem  verabredeten  Platze  werde
die  Ausführung  des  Diebstahls  unterbleiben,  hat  das
Urtheil  nicht  ausgesprochen.  Wäre  dies  aber  auch  der
Fall  gewesen,  so  würde  er  hiedurch  nicht  von  der  Strafe
befreit  werden,  weil  er,  nachdem  er  sich  einmal  durch  seine
Anstiftung  mitwirksam  zur  Ausführung  der  That  erwiesen
  hatte,  dieselbe  hätte  verhindern  müssen,  um  sich
Straflosigkeit  zu  sichern.  Selbst  ein  in  dieser  Richtung
mißlungener  Versuch  würde  zu  seiner  Straflosigkeit  nicht
geführt  haben  ..  I.  Strafsenat.  Urtheil  vom  30.  April
1894

Die  Ueberversicherung  einer  verbrannten
Sache  kann  in  der  Regel  noch  nicht  als  Anfang
  der  Ausführung  eines  Betrugs  erachtet
werden,  sondern  stellt  sich  höchstens  als  eine
Vorbereitungshandlung  dar.  Nach  den  thatsächlichen
  Feststellungen  des  Urtheils  haben  die  beiden  Angeklagten
  die  Ueberversicherung  des  später  verbrannten
Klaviers  gemeinschaftlich  und  mit  dem  Vorsatze  vorgenommen,
  dieselbe  im  Falle  eines  Brands  in  betrügerischer
Weise  zu  benutzen.  Der  erste  Richter  findet  in  dieser
Ueberversicherung  allein  noch  keinen  Anfang  der  Ausführung
  des  Betrugsreats,  sondern  nur  eine  bloße  Vorbereitungshandlung.
  Hiegegen  richtet  sich  die  Revision  des
Staatsanwalts.  Ein  Anfang  der  Ausführung  einer
Strafthat  (§5  42  StGB.)  liegt  anerkanntermaßen  nur  dann
vor,  wenn  Handlungen  begonnen  worden  sind,  welche  zum
gesetzlichen  Thatbestande  des  Delicts  gehören.  Nach  der
Natur  des  Delicts,  um  welches  es  sich  im  vorliegenden
Falle  handelt,  des  Betrugs,  bestimmt  sich  sonach  die
Frage  zunächst  dahin,  ob  in  der  Ueberversicherung  eine
Vorspiegelung  falscher  Thatsachen  in  Bezug  auf  den
in  Folge  der  Versicherung  zu  ersetzenden  Werth  des  ver-2

