Hypothekenrechtliche  Fragen.  363

thecirten  Sache  nicht  bedarf  und  bei  deren  Einschreibung
in  das  Hypothekenbuch  derselbe  an  sich  nicht  als  betheiligt
angesehen  wird.  Deshalb  schreibt  §  157  Hyp.  Ges.  auch
nur  vor,  daß  das  Hypothekenamt  von  dem  Eintrage  jeder
an  der  Person  des  Gläubigers  vorgegangenen  Veränderung
dem  Hypothekschuldner  Nachricht  zu  geben  und  dieser
sich  hienach  in  seinen  Zahlungen  zu  richten  hat  (Gönner,
Comm.  zum  Hyp.  Ges.  Bd.  1  S.  435,  438  und  439,  Bd.  2
S.  278,  280  und  281).  Die  Einschreibung  der  Abtretung
einer  Hypothekforderung  an  einen  Anderen  hat  daher
für  den  Hypothekschuldner  nur  die  Wirkung,  daß  er  die
Forderungsberechtigung  des  Cessionars,  insolange  dieselbe
nicht  beseitigt  ist,  bei  etwaigen  Zahlungen  nicht  außer
Acht  lassen  darf.  Dem  Hypothekschuldner  bleiben  dagegen
die  nach  dem  Civilrecht  statthaften  und  nach  Maßgabe
des  Oeffentlichkeitsprincips  (§  26  Nr.  4  und  5  Hyp.  Ges.)
nicht  ausgeschlossenen  Einwendungen  gegen  den  Rechtsbestand
  der  Forderung  selbst  auch  dem  im  Hypothekenbuche
  eingeschriebenen  Cessionare  gegenüber  gewahrt.  Der
Schuldner  kann  sich  in  Bezug  auf  die  aus  der
Forderung  für  ihn  entspringenden  Verpflichtungen  und
Dinsichtlich  der  Veränderungen,  welche  sich  im  Laufe  der  Zeit
an  diesen  Verpflichtungen  ergeben,  durch  die  Sicherungsmittel,
  die  ihm  das  Hypothekengesetz  gewährt,  gegen  die
Folgen  der  Oeffentlichkeit  des  Hypothekenbuchs  schützen.
Die  von  seiner  Zustimmungunabhängig  Cession
der  Hypothekforderung  aber,  zu  deren  Verbietung
also  der  Schuldner  kein  Recht  erworben  hat,  kann  dieser,
in  welcher  Weise  die  Cession  auch  sonst  geschehen  sein
mag.  nicht  hindern.  Der  Hypothekschuldner  kann  auch
der  Einschreibung  der  Cession  in  das  Hypothekenbuch,
über  welche  Einschreibung  derselbe  vor  deren  Vollzug  gar
nicht  zu  hören  ist,  durch  seinen  Widerspruch  mit  Erfolg
nicht  entgegentreten  und  er  ist  ebensowenig  dazu  berechtigt,
auf  Löschung  einer  eingeschriebenen  Cession  zu  dringen.

Es  wird  dem  Hypothekschuldner  sogar  das  Recht  auf