Zwölster  Ergänzungsband.  #5  25

Dr.  J.  N.  Seuffert-Blätter

  für  *———

zunächst  in  Bayern.

It:  thekbestelr  ul  d  r  aber  ẽ
Anb-  *8  becbesellung.  *vv  -  u  t
45  Civildro

hrethelbestelung  für  Forderungen  *  den
Inhaber?

Von  Amtsrichter  K.  Kober.

Der  auf  Seite  369  des  laufenden  Ergänzungsbandes
mitgetheilte  oberstlandesgerichtliche  Beschluß  hat  die  Zulässigkeit
  der  Hypothekbestellung  für  Forderungen  auf
den  Inhaber  verneint,  während  in  Theorie  und  Praxis
diese  Frage  bisher  überwiegend  bejaht  wurde?).

Bei  der  Wichtigkeit  des  Gegenstands  dürfte  es  nicht
ohne  Interesse  sein,  im  Gegenhalte  zu  diesem  Beschlusse
die  Gründe  für  eine  Bejahung  der  Frage  etwas  näher
zu  betrachten.

In  Theorie  und  Praxis  ist  der  Grundsatz  anerkannt,
daß  nach  unserem  Hypothekengesetze  im  Allgemeinen  jeder
rechtlich  begründete  Vermögensanspruch  das  Substrat  für
eine  Hypothek  werden  kann.  Eine  directe  Ausschließung
irgend  einer  Forderungsart  ist  im  Gesetze  nirgends  erfolgt.
  Es  ist  dies  ein  Ausfluß  der  accessorischen
Natur  des  Hypothekenrechts  in  Bayern.  Daraus  ist  die

*)  Für  dle  Zulässigkelt:  Jungermann,  S.  118,  13;  Graf,
Bd.  3  S.  45  fg.;  Regelsberger.  §  42  Ziff.  6  u.  Anm.  6;
Bl.  f.  RA.  Bd.  13  S.  321  fg.;  Zeltschr.  f.  d.  Notarlat  Bd.  2
S.  315.

XII.  Ergänzungsband.