402  Hypothekbestellung  für  Forderungen  auf  den  Inhaber?

wegs  erlassen  ist.  Daß  Gönner  gegen  eine  Nachahmung
jenes  Verfahrens  Stellung  nehmen  wollte,  ist  daher
an  und  für  sich  begreiflich,  ohne  daß  es  nöthig  ist,  hieraus
noch  eine  weitere  Absicht  des  Gesetzgebers  im  obigen
Sinne  zu  abstrahiren.

Im  Uebrigen  steht  Gönner  ja  der  einschlägigen
Frage  durchaus  sympathisch  gegenüber,  wie  die  Fortsetzung
  der  Anmerk.  in  Bd.  2  S.  282  beweiset,  wo  es
heißt:  „  das  Gesetz  fordert  nicht,  daß  der  Name
des  Cessionars  eingetragen  werde.  Läßt  man  also  in
den  Pfandbriesen  den  Creditverein  als  ursprünglichen
Gläubiger  eintragen,  und  den  Hypothekenbrief  vom  Verein
an  jeden  Inhaber  cediren,  so  wird  dem  Gesetz  Genüge
geleistet,  und  dennoch  der  Vortheil  erreicht,  daß  die  Pfandbriefe
  au  porteur  stehen,  und  der  lästigen  Cessionen  nicht
bedürfen“.

Gönner  erkennt  damit,  und  dies  ist  das  Wichtigste
der  ganzen  Stelle,  die  gesetzliche  Zulässigkeit  einer
Gläubigerschaft  durch  das  bloße  Innehaben  im
Princip  an.  Der  von  ihm  vorgeschlagene  „Umweg“
durch  Cession  erweist  sich  bei  näherer  Betrachtung  freilich
  mindestens  als  überflüssig.  Denn  man  siehr  doch
wohl  nicht  ein,  warum,  wenn  der  zweite  Gläubiger
und  die  folgenden  bloße  Inhaber  sein  dürfen,  dies
nicht  gleich  bei  demersten  Gläubiger  der  Fall  sein  dürfte,
soferne  nur  das  Papier  von  Anfang  an  Seitens  des
emitlirenden  Schuldners  auf  den  Inhaber  gestellt  ist,
gleich  als  ob  die  einmalige  Erfüllung  der  Form  durch
die  Namenseintragung  die  nachherige  Außerachtlassung
derselben  fühnen  sollte.

Zudem  ist  die  rechtliche  Begründung  dieses  Umwegs,
  als  brauche  der  Name  der  Cessionare  nicht  eingetragen
  zu  werden,  sicherlich  verfehlt.  Denn  sie  läuft
der  ausdrücklichen  Vorschrift  des  §  145  Ziff.  4  des  Hyp.=Ges.
  (Eintragspflicht  der  Cessionen!)  direct  zuwider.  Die
neuere  Doctrin  ebnet  auf  andere  Weise  unserer  Auffassung