408  Reichsgerichtliche  Entscheldungen.

fasser  wie  der  Verbreiter  sehr  wohl  diese  Eventualität
gewollt  haben  könnten,  wenn  auch  ein  directer  Angriff
gegen  die  Klägerin  nicht  hervortrete.  Wenn  auch  die
Möglichkeit  einer  derartigen  Gestaltung  des  Willens  bei
Abfassung  und  Verbreitung  der  Schrift  zuzugeben  sein
mag,  so  liegt  doch  kein  Anhalt  dafür  vor,  daß  der  vorige
Richter  die  verschiedenen  denkbaren  Gestaltungen  der
arglistigen  Absicht  übersehen  habe  und  hiedurch  von  der
Feststellung  des  von  der  Revisionsklägerin  angenommenen
eventuellen  bösen  Vorsatzes  abgehalten  worden  sei.  Da
hienach  die  Entscheidung  des  Berufungsgerichts  durch  die
in  dem  angefochtenen  Urtheile  gegebene  Begründung  sich
rechtfertigt,  so  kann  ungeprüft  bleiben,  ob  eine  hinreichend
substantiirte  Behauptung  des  erlittenen  Schadens  vor
liege,  ob  die  Verbreitung  der  Schrift  von  der  beklagten
Gesellschaft  vertreten  werden  müsse  und  ob  mithin  die
der  Klägerin  ungünstige  Entscheidung  auch  noch  durch
andere  Gründe  gerechtfertigt  sein  werde.  III.  Civilsenat
7/1894.  Urtheil  vom  13.  April  1894.

Haftpflichtgesetz  vom  7.  Juni  1871.  8  7
Abs.  2.  Erhöhung  der  Rente  wegen  wesentlicher
Veränderung  der  Verhältnisse,  welche  für  die
Feststellung  maßgebend  gewesen.  Der  bayer.  Lokomotivheizer
  S.  wurde  am  22.  October  1874  in  der  Eisenbahnstation
  U.  bei  der  Reinigung  der  Maschine  durch  Ausströmen
  heißen  Wassers  so  verbrüht,  daß  er  dienstuntauglich
  wurde.  Zur  Zeit  des  Unfalls  bestanden  seine  Bezüge
  in  340  fl.  jährlichem  Geldgehalte,  24  fl.  Wohnungsentschädigung,
  105  fl.  Theuerungszulage  und  Reisediäten
im  monatlichen  Durchschnittsbetrage  von  16  fl.  Er  stund
damals  in  der  IV.  Gehaltsklasse  der  Kategorie  D.  III
des  durch  V.  vom  28.  Juni  1872  genehmigten  Besoldungsstatus.
  Nach  Inhalt  einer  Entschließung  des  Oberpostund
  Bahnamtes  für  Oberbayern  vom  4.  März  1875  rückte
S.  vom  15.  März  1875  an  in  die  III.  Gehaltsklasse  der