Reichsgerichtliche  Entscheibungen.  411

56  Pf.  in  monatlichen  Raten  zu  entrichten,  im  übrigen
die  Klage  abgewiesen  und  die  Compensation  der  Kosten
angeordnet.

Gegen  dieses  Urtheil,  haben  Kläger  und  Beklagter
Revision  eingelegt.

Die  Revision  des  Klägers  wurde  zurückgewiesen,  auf
Revision  des  Beklagten  das  Oberlandesgerichtliche  Urtheil,
insoweit  der  Beklagte  darin  verurtheilt  ist,  aufgehoben
und  die  Sache  in  soweit  zur  anderweiten  Verhandlung
und  Entscheidung  an  das  Berufungsgericht  zurückverwiesen.


Gründe:  Das  Berufungsgericht  verwirft  die  Einrede
  des  Beklagten,  daß  sämmtliche  vom  Kläger  geltend
gemachten  Ansprüche  durch  das  handels  #gerichtliche
  Urtheil  vom  29.  Januar  1878  demselben  bereits
aberkannt  seien.  Ansprüche,  welche  sich  aus  Vorrückungen
im  Jahre  1878  und  im  Jahre  1884  oder  aus  einer  allgemeinen
  Erhöhung  der  Bezüge  ergeben  würden,  seien  bei  der
früheren  Klage  nicht  in  Frage  gewesen,  hätten  also  auch
nicht  Gegenstand  der  Entscheidung,  beziehungsweise  Aberkennung
  sein  können.  Hinsichtlich  der  Gehaltsvorrückung
vom  15.  März  1875  seien  die  durch  Decret  vom  4.  März
1875  zugewiesenen  Bezüge  allerdings  Gegenstand  der
früheren  Klage  gewesen,  insoferne  die  Zuerkennung  dieser
höheren  Bezüge  beantragt  gewesen.  Das  Handelsappellationsgericht
  habe  diese  Mehrbezüge  auf  Grund  der  Annahme
  nicht  berücksichtigt,  daß  der  Kläger  auf  ihm  durch
dieses  Decret  nur  für  die  Dauer  seiner  Krankheit  bewilligte
  Mehrbezüge  keinen  Anspruch  habe.  Die  irrthümliche
  Annahme,  daß  diese  Bezüge  nicht  eine  normativmäßige
  Gehaltsvorrückung  sondern  den  Lokomotivheizern
nur  für  die  Krankheitsdauer  bewilligte  erhöhte  Reichnisse
seien,  sei  durch  den  Fiscus  hervorgerufen  worden.  Der
Berufung  auf  diesen  Irrthum  stände  die  Einrede  des
Dolus  entgegen;  ein  normativmäßig  höherer  Bezug  sei
übrigens  damals  nicht  Gegenstand  der  Entscheidung  ge-