Aphabetisches  Register.

Besitz  f.  Constitutum  possessorium.  Provokation.


Betrug  f.  Actio  doli.  Irrthum.
Beweis  s.  Illaten.  Irrthum.
Blinde:  gechtamemte  derselben.  Begriff  der  Blindheit  nach
preuß.  8
Brand:  Sorsun  der  ntihibigund  l  ziuen  durch  te.
komotivfunken  erregten
Srhbelter  s.  Sawirtöschaft  .
Bürgschaft:  Verbindlichkeit  zur  Bestellung  einer  solchen
4t  bayerischem  Rechte
Die  K%  Forderung  gegen  Densenigen,  welcher  für  einen  Andeahlung
  einer  in  der  Exekution  stehenden  Wechr**
  Übernommen,  ist  vor  dessen  ordentlichem  Gerichte
  geltend  zu  machen
Die  Klage  aus  der  Bür  scchat  für  eine  vor  Gericht  durch
behle  elch  festgestellte  *  exekutionoreife  Handelsschuld
rt  vor  das  ordeniliche  Gericht!  des  BWehnories  des
rgen  ..  .

Cession:  der  Cebent,  welcher  die  Eintragung  der  Celfion
einer  Hypothekforderung  beim  Hypotbekenamie  beanmagt,
kann  von  diesem  nicht  angehalten  werden,  eine  den  Abschluß
des  Cessionsvertrages  verlautbarende  Notariatsurkunde  vorzulegen

Ankruch  au  Auflssung  eines  notarien  verbrieften  —i

vertrages  oder  auf  Entschädigung  auf  Grund  des  Betruges.
  Schützt  der  durch  Betrug  erzeugte  Irrthum  nur
im  Falle  seiner  Entschuldbarkeit)  404,
Zur  Rechteregel:  „locus  regit  actum“  mit  besonderer  Bebece
  auf  Hypothekcessionen  und  Art.  14  des  Notariats-—.

  Ven  einem  Cessionar  belangi  wird,  bessen  NRecht  zur
Erhebung  der  Forderung  von  einem  Dritten,  an  welchen
die  Forderung  gleichfalls  cedirt  wurde,  bestritten  wird,
"K.  genügt  seiner  Verbindlichkeit  durch  Anerkennung!?  und

erichtliche  interlegung  der  Schuld

cition  s.  Ladung
ommuni  aiviau##sdo  #.  Theilungsklag

Condictio  indebiti:  über  den  Beweis  de  Irrihume
bei  derselben

Co#ndechinkau  1.  helungerlage

Constitutum  possessorium:  Ebserderniß  genauer  Erllärung
  zur  Begründung  desselben

Uebertragung  des  Eigenthums  einer  Soachengesammtheit
mittels  desselben.  Veporallonsrecht  im  Konkurse

Faustpfandbesitz  durch  dasselbe.  Wirksamkeit  dieses  Ju

pfandes  außerhalb  des  Konkurses,  jedoch  in  Kollision
mit  anderen  Gläubigern  ........-v



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