A#habetisches  Negister.  VI

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Einreden:  Gemeinlchastlichkeit  und  Suppli  derkelben
im  Gläubigerkonkurse  *-  .1los
S.  auch  Schuldurkunde.  Siteiteinkoffung.
Einstand  s.  Erekution.  Kolla
Enterbung:  wegen  Henswchüchen.  AMzponalung.  Einrede

  der  Verzeihung.  Substanzirung  derselben  200
Entschäblgung:  Bemessung  derselben  bel  einem  idirs
Lokomotiofunken  erregten  Brande  .  321
Haftung  der  Unmündigen  ex  loge  Aduin  243
Aquilische  Klage  wegen  Niederreißung  biner  Mauer.  *
tung  des  Austraggebers  für  die  Werkleute  370

Ist  die  auf  Enischädigung  gerichtete  Actio  doli  auch  im
heutigen  Rechte  nur  fubsidiär  anstellbar  und  der  abgekürzten
  Präskripiionszeit  unterworsen)  193

Kann  wegen  Berleitung  zur  Verschweigung  eines  Vertragspunktes
  bel  notarseller  Beurkundung  eines  Anwesenstausches
  mit  der  actio  dali  Entschädigung  gefordert
werden?  ..  263,  264

Eine  Entschädigungsklage,  auf  die  binterlisige  Verhinderung
  des  Erblassers  an  der  Zurücknahme  oder  Aenderung
  seines  Testamentes  gegründet  02,  205

Das  Bersprechen  einer  Geldentschädigung  für  die  verzögerte
Entrichtuug  des  Kausschillings  für  ein  Immobile  bedarf
der  notariellen  Verlautbarung  nicht:  97

Oie  Enischädigungsklage  gegen  einen  Jiegeleibesiber  wegen
Nichteinhaltung  eines  Fiegelliferungvertrages  gehoͤrt
zum  orbentlichen  Gerichte  62

auch
Erbein  leen  nig:  der  Konkubine  des  Erblassero,  von  seinen
Geschwistern  mit  der  Inoffiziositätsquerel  augefochten  353,  357
Erbrecht:  über  das  unehelicher  Kinder  am  väterlichen
Nahlce  nach  Bamberger  Landrecht  1686
—ie  ns  wwenbischem  und  bayreuther  Rechte  385
SEr  .  emGlänbtqeremekiolchendukchs8

h  #aroantdem  eingeräumie  Recht  kann  derselbe

  nicht  mehr  geltend  machen,  wenn  er  den  Erben  als

Schuldner  angenommen  hat  und  sich  von  ihm  Hypothek

bestellen  ließ  170

Wie  nach  gemeinem  NMechte,  so  isi  auch  nach  Würzturger  Landrecht
  und  Schweinfurter  Stadtrecht  der  Verkauf  der  künftig
  zu  erwarlenden  Erbschaft  einer  noch  lebenden  dritten
Person  ohne  deren  Einwilligung  ungiltig  145

Erbvertrag:  über  die  zur  Rechtsgilligkeit  eines  außern

Krichtlich  mündlich  obgeschlossenen  erforderliche  Förmlicheit

  nach  Kemptener  Recht  401

Form  der  Sponselien=  und  Ebeverträge:  in  welchen  zugleich
erbvertragsmäßige  Sesimmungen  vorkommen,  nach  Pap.
penheimischem  Rechte  121

Erfüllungseid:  vom  eigenen  Wissen  bei  bbemselben  87
Errungenschaft:  bei  dem  Borabsterben  der  Ehefrou  aus